Veröffentlicht in allgemein, Bildung

BMBWF: „Service“?

Von Mi 12.1. bis Fr 14.1. sollen zentrale schriftliche Reifeprüfungen stattfinden. Eine Studierende meldet sich am Di 4.1. per Mail: sie fürchtet, dass sie nicht teilnehmen kann, weil sie in Quarantäne muss:

Leider ergibt sich gerade die Situation, dass ich möglicherweise in Quarantäne muss. Diese würde leider auch die Maturatermine betreffen. Ich bin aktuell ziemlich am Boden zerstört und hoffe dass der Test negativ zurückkommt.
Aber ich wollte trotzdem fragen ob es im Notfall einen Ersatztermin gibt wenn man in behördlich angeordneter Quarantäne sitzt?

Ich suche auf der homepage des Bildungsministeriums nach Ersatzterminen, finde aber nur die des letzten Jahres. Also rufe ich die Corona-Hotline des Bildungsministeriums an; es ist Di 4.1., 15:48. Ein hörbar junger Mann meldet sich und ist sehr bemüht; er blättert  und klickt in Informationen, findet aber so viel wie ich: nichts. Er verweist mich auf das „BürgerInnenservice“ des Ministeriums.

Ich rufe dort an; es ist 15:52. Ich treffe auf eine Antwortschleife, die mir zusagt, von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr für Informationen zur Verfügung zu stehen. Sonst geschieht nichts. Ich lege auf und rufe ein paar Minuten später noch einmal an. Es geschieht außer der Antwortschleife immer noch nichts. Es ist vor 16 Uhr.

Ich schreibe um 16:03 ein Mail an das BürgerInnenservice:

Sehr geehrte Damen und Herren vom BürgerInnenservice des bmbwf,
ich habe heute (Di 4.1.) um ca. 15:45 und ca. 15:50 zweimal bei Ihnen angerufen und bin nur zu einer automatisierten Antwort gekommen, die mich u.a. auf die Servicezeiten von 9 bis 16 Uhr verwiesen hat. (?)
Ich bin der Direktor des Gymnasiums für Berufstätige in Innsbruck und brauche dringend Informationen zu Ersatzterminen für die schriftlichen Reifeprüfungen zwischen 12.1. und 14.1., da ich vermutlich mindestens einen Quarantäne-Fall haben werde.
Die Corona-Hotline habe ich erreicht; sie verfügt derzeit über keine entsprechenden Informationen und hat mich an Sie, das BürgerInnenservice verwiesen.
Ich ersuche um ehestmögliche Beantwortung der Frage nach Ersatzterminen in schriftlicher Form.
Mit freundlichen Grüßen
michael bürkle

Am Mi 5.1. warte ich auf eine entsprechende schriftliche Info. Es kommt: nichts. (Auch am Do 6.1. nicht, aber da erwarte ich auch nichts, da ist ja „Dreikönig“.)

Am Fr 7.1. rufe ich um 9:24 wieder das BürgerInnenservice an. Außer der Warteschleife: nichts. Um 10:00 noch einmal: wieder nichts.

Um 11:45: eine Dame nimmt ab, freundlich, schnellsprechend, weiß aber über Ersatztermine nichts.

Um 13:33: ein hoher Beamter der Bildungsdirektion ruft an. Er habe gehört, es gäbe da ein Problem. Ich erkläre das Problem und bekomme die Zusage, er werde sich darum kümmern.

Um 13:45: derselbe Beamte noch einmal: er habe die zuständige Ministerialbeamtin erreicht; es sind noch keine Nachtermine vorgesehen, aber er habe den Eindruck, das Problem werde jetzt gesehen.
(Das Problem besteht offenbar auch darin, dass der Wintertermin für die meisten Gymnasien ein belangloser, sehr kleiner, oft gar nicht nötiger ist, während die Abendgymnasien da das Wintersemester abschließen und sehr viele Studierende damit auch das Studium. Für uns ist der Wintertemin ein großer & wichtiger. Und das Ministerium muss da erst lernen, dass da doch Ersatztermine gebraucht werden.)

Mo 10.1.: ich bekomme tatsächlich eine Antwort vom BürgerInnenservice des Bildungsministeriums:

Sehr geehrter Dr. Bürkle,
vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Zu Ihrer Anfrage dürfen wir Ihnen folgende Informationen aus der Fachabteilung zukommen lassen:
Für die SRDP im 2. Nebentermin werden keine Ersatztermine angeboten. Ersatztermine für schriftliche nicht standardisierte Prüfungsgebiete sowie für mündliche Prüfungsgebiete können nach organisatorischer Möglichkeit gem. § 36 Abs. 5 SchUG wie auch bisher eingerichtet werden: (5) Im Falle der gerechtfertigten Verhinderung ist der Prüfungskandidat berechtigt, die betreffende Prüfung oder die betreffenden Prüfungen nach Wegfall des Verhinderungsgrundes sowie nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeit im selben Prüfungstermin abzulegen.
Mit freundlichen Grüßen

Ich nehme noch einen Anlauf und schreibe ans Ministerium, cc u.a. auch an die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Abendgymnasien und den mich unterstützenden leitenden Beamten der Bildungsdirektion:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mache darauf aufmerksam, dass die „SRDP im 2. Nebentermin“ ein sehr wichtiger Maturatermin für die Gymnasien für Berufstätige ist. An diesem Termin beenden alle Studierenden der Abendgymnasien das Maturastudium, die im Wintersemester die letzten Module abgeschlossen haben.
Allein im Wintersemester 21/22 betrifft das am Abendgymnasium Innsbruck 43 Kandidat*innen in D, 36 in E und 32 in M. Hochgerechnet auf alle 7 Abendgymnasien (neben Innsbruck noch Wien, Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und Villach) betrifft das an diesem Wintertermin ca. 300-400 Kandidat*innen. Die „SRDP im 2. Nebentermin“ hat mit der Gültigkeit der zentralen Reifeprüfung für die Abendgymnasien eine neue Bedeutung gewonnen, die in einer Pandemie m.E. durchaus Ersatztermine rechtfertigen würde.
Der Hinweis auf die Möglichkeit „die betreffenden Prüfungen nach Wegfall des Verhinderungsgrundes sowie nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeit im selben Prüfungstermin abzulegen“ ist m.E. nicht zweckdienlich, da es sich bei den Prüfungen um zentrale Prüfungen handelt, die zentraler Aufgabenstellungen bedürfen und ich nicht annehme, dass an nicht-zentrale Prüfungsaufgaben „im selben Prüfungstermin“ gedacht wird.
Ich ersuche um nochmalige Prüfung der Notwendigkeit von Ersatzterminen für sog. „SRDP im 2.Nebentermin“.
Mit freundlichen Grüßen
michael bürkle

12./13.1.: Die Vorsitzende der ArGe schreibt danach offenbar noch einmal an das Ministerium, allerdings nicht an das BürgerInnenservice, sondern an eine zuständige Ministerialbeamtin. Die antwortet auch (und ich bekomme die Antwort weitergeleitet) und beweist damit endgültig, dass das Ministerium die Sachlage nicht verstanden hat:

Liebe …,
bezugnehmend auf deine Anfrage betreffend Ersatztermin für Kandidat/inn/en, die bei den Klausurprüfungen covidbedingt verhindert sind (Erkrankung, Quarantäne), darf ich dir mitteilen, dass für diese Kandidat/inn/en kein Ersatztermin vorgesehen ist.
Liebe Grüße
Schade. Chance endgültig verpasst.

Jetzt gönne ich den Damen und Herren im Ministerium durchaus auch so etwas wie Weihnachtsferien. Aber eine Art Journaldienst könnte man schon sicherstellen, wenn nach den Weihnachtsferien Zentralmatura und Corona-Omikron zeitgleich stattfinden.

„Service“? Fremdwort.

Insgesamt spiegeln sich Ur-Grundsätze der österreichischen Verfassung wieder: „Des hamma no nie so gmacht“, „Do kennt jo a jeder kummen“.

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