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Michael Bürkle

Gewaltenteilung? Wozu?

Gewaltenteilung?

Die Gewaltenteilung ist ein Grundprinzip des modernen Rechtsstaats. Die staatlichen Machtbereiche werden in Exekutive, Legislative und Judikative geteilt. Die Exekutive ist nicht (nur) die Polizei, sondern die Regierung, die dafür sorgt, dass die Gesetze ausgeführt werden. Die Legislative ist das Parlament, das die Gesetze herstellt und beschließt; die Judikative (oder Jurisdiktion) ist die Rechtsprechung, die dafür sorgt, dass die Gesetze eingehalten werden bzw. Gesetzesbrüche bestraft werden. Die Macht wird geteilt; das ist der wesentliche Unterschied zum Absolutismus, wo im Sinne eines „Der Staat bin ich“ („L’État, c’est moi!“) alle Gewalt in einer Hand vereinigt war.

In vielen Ländern verschwimmen de facto die Grenzen zwischen Legislative und Exekutive immer wieder, denn Gesetzesvorlagen werden zwar im Parlament formal beschlossen, sie werden inhaltlich aber zu einem guten Teil in den Ministerien (der Exekutive) erarbeitet. Die Judikative ist davon i.A. sauber getrennt, wenn auch viele Rechtskundige im Parlament und der Regierung tätig sind. (Der derzeitige österreichische Kanzler ist z.B. Anwalt.) Tatsächlich muss man sich immer wieder um die Einhaltung der Gewaltentrennung bemühen.

In neueren Konzeptionen der Gewaltenteilung gibt es noch eine Vierte Gewalt: die freie Presse, die Medien, die eine wesentliche Kontrollfunktion ausüben.

USA

Die Exekutive ist die Regierung, im Besonderen der Präsident. Dieser Präsident hat eine Mehrheit in beiden Kammern des Parlaments, sowohl im Repräsentantenhaus als auch im Senat. Das ist an sich noch nichts Besonderes; das war schon oft so; aber Trump 2.0 hat es geschafft, besonders willfährige Abgeordnete und folgsame Abgeordnete auszusuchen oder sie dazu zu machen. Die Machtaufteilung zwischen Exekutive und Legislative ist in akuter Gefahr. Der Präsident regiert mit Dekreten an der Legislative vorbei.

Das höchste Gericht der USA, der Oberste Gerichtshof der USA besteht aus 9 Richtern, die auf Lebenszeit bestellt werden und vom Präsidenten (Exekutive) nominiert und vom Senat (Legislative) bestätigt und damit ernannt werden. Republikanische Präsidenten haben 6 dieser Richter vorgeschlagen – davon 3 Trump 1.0; die anderen 3 wurden von demokratischen Präsidenten (Obama, Biden) nominiert.

Es zeigt sich in den letzten Wochen, dass Trump 2.0 auch die Judikative überrollen und offenbar übernehmen will: „Trump verschiebt Grenzen der Gerichtsbarkeit“. Trump 2.0 will Bundesrichter, die seine Anordnungen juristisch überprüfen woll, absetzen; das macht sogar den konservativen Vorsitzenden des Supreme Court, John Roberts, ungehalten:

Seit mehr als zwei Jahrhunderten ist es etabliert, dass eine Amtsenthebung keine angemessene Reaktion auf Meinungsverschiedenheiten bezüglich einer gerichtlichen Entscheidung ist.

Hingegen Trump 2.0:

Trump nimmt umfassende Machtbefugnisse für sich in Anspruch und will nicht hinnehmen, dass Bundesrichter Teile seiner höchst umstrittenen politischen Agenda blockieren.

Das ist tendenziell die Aufhebung der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative. Die Grenze zur Legislative ist bereits verwischt.

In den USA besteht eine Gewaltenteilung nicht mehr. Auch die Vierte Gewalt hat Trump 2.0 über Musk, Zuckerberg & Co. bereits korrumpiert.

Der konkrete Fall

Der konkrete Fall besteht darin, dass eine große Gruppe venezolanischer Staatsbürger*innen, die verdächtigt werden, einer Drogenschmugglerbande anzugehören, nach El Salvador (?; nicht nach Venezuela!) abgeschoben werden sollte und der zuständige Bundesrichter die Rechtmäßigkeit noch überprüfen wollte. Diese Venezolaner*innen sind nicht verurteilt; sie sind verdächtigt: „mutmaßlich kriminell“. Sie wurden in einer entwürdigenden Abschiebung – an Händen und Füßen gefesselt – zu Flugzeugen gezerrt und gegen die Anweisungen des zuständigen Richters abgeschoben. Als rechtliche Grundlage hatte die Exekutive – Trump 2.0 – den „Alien Enemies Act“ aus dem Jahr 1798 angeführt, ein kriegsrechtliches Gesetz aus dem 18. Jahrhundert. Trump 2.0 hatte einen Kriegszustand mit Teilen Venezuelas als Begründung angeführt.

Wozu Gewaltenteilung?

Die Antwort ist einfach: damit es innerhalb der staatlichen Organe Kontrollen gibt, „Checks and Balances“. Ist das nicht gegeben, befinden wir uns in einer Form des Absolutismus. Das offensichtlich will Trump 2.0. Ein Trump, der nicht mehr wiedergewählt werden kann, betrachtet sich als Kaiser von Amerika.

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[…] USA sind derzeit in ihrem Verfassungszustand ein Hochrisikoland. Die Gewaltenteilung ist – nicht mehr nur „in Gefahr“, sie ist bereits – im […]

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