Gründliche Prüfung
Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), ein „Inlandsnachrichtendienst“, hat mehrere Jahre gründlich geprüft und ist nun in einem umfangreichen Bericht zum Schluss gekommen, dass die deutsche Partei AfD („Alternative für Deutschland“) als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen ist. Schon früher waren Teilorganisationen dieser Partei so eingestuft worden; die Partei ist aber noch nicht „verboten“: ein Verbot müsste das „Bundesverfassungsgericht“ aussprechen. Dazu müssten der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung das beim Verfassungsgericht einklagen.
Gründe
Das BfV erkennt in der Partei AfD:
Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar […] Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.
Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.
Ja, die AfD forderte und fordert die „Remigration“ deutscher Staatsbürger:innen mit „Migrationsgeschichte“. Das ist nur die Spitze eines Eisbergs an völkisch-rechtsextremer Politik. „Aussagen und Standpunkte führender Parteivertreter [widersprechen] zentralen Verfassungswerten, insbesondere dem Schutz der Menschenwürde. Diese Verstöße seien entscheidend für die nun erfolgte Neubewertung der Partei durch den Verfassungsschutz.“
Was bedeutet diese Einschätzung des Bundesverfassungschutzes praktisch?
Image als Partei
Die AfD hat einen Kern von Wähler:innen, die sich selbst als rechtsextrem verstehen. Diese Wähler:innen werden durch die Entscheidung des BfV nicht wirklich beeinflusst werden können. Es gibt aber einen beträchtlichen Teil an Wähler:innen, die nicht rechtsextrem sind und durch den Entscheid des BfV zu einer Reflexion ihres Abstimmungsverhaltens gebracht werden könnten.
Polizeiliche Beobachtung
Die Partei AfD kann jetzt noch genauer vom BfV beobachtet werden; bisher war die AfD als sog. „Prüffall“ eingestuft; nun können genauere polizeiliche Methoden verwendet werden:
Mit der Einstufung als Verdachtsfall darf der Verfassungsschutz auch sogenannte nachrichtendienstliche Mittel bei der Beobachtung einsetzen, wie beispielsweise die Anwerbung menschlicher Quellen oder Finanzermittlungen durchführen. Auch Maßnahmen zur Kommunikationsüberwachung sind zulässig, allerdings nur nach vorheriger Genehmigung durch die G10-Kommission des Deutschen Bundestags.
Parteifinanzierung
Nach einer Änderung des Grundgesetzes aus dem Jahr 2017 können Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden, wenn sie „nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“.
Diese Voraussetzung scheint jetzt gegeben zu sein.
Parteiverbot?
Ein Verbot einer Partei kann – wie oben erwähnt – nur das „Bundesverfassungsgericht“ aussprechen. Dazu müssten der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung das beim Verfassungsgericht einklagen.
Die Voraussetzungen dazu sind jetzt deutlich besser. Aber …
Eine entsprechende Veröffentlichung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Medien könne dazu beitragen.
so der Politikwissenschaftler Hajo Funke.
Mein Vorschlag
Ich wäre auf der Basis des BfV-Befunds für eine ausführliche öffentliche Diskussion der Einschränkung der Parteifinanzierung für die AfD. „Keine Steuergelder für Rechtsextremismus!“ „Keine Steuergelder gegen die Verfassung!“
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