michael bürkle

texte … zu bildung, politik und ähnlichem und die einladung zur diskussion …

Michael Bürkle

UVP Kaunertal / Platzertal gestartet

UVP online

Seit 14.7. sind unter …

www.tirol.gv.at/buergerservice/kundmachungen/kundmachung/uvp-6-9-ausbau-kraftwerk-kaunertal-verfahren-nach-dem-uvp-g-2000/

… die Dokumente für die Umweltversträglichkeitsprüfung (UVP) des Kraftwerkausbaus Kaunertal / Platzertal online und können im Internet eingesehen werden. Es handelt sich um folgende Schriftstücke:

Das „Edikt“ ist die eigentliche Kundmachung mit Erläuterungen zum Verfahren und der Nennung der Termine. Da steht z.B. im Punkt IV („Hinweise“):

1. Jedermann kann innerhalb der Auflagefrist vom 14.07.2025 bis 12.09.2025 an die Tiroler Landesregierung als UVP-Behörde, per Adresse Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, zum VT 1 und zur
Umweltverträglichkeitserklärung betreffend den VT 1 eine schriftliche Stellungnahme abgeben (§ 9 Abs. 5 UVP-G 2000).

Eine Stellungnahme gemäß § 9 Abs. 5 leg. cit. kann durch Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen ist. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzenden Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe (Bürgerinitiative) am Verfahren zur Erteilung der Genehmigung als Partei teil (§ 19 Abs. 4 UVP-G
2000).

Damit sind einerseits die Termine geregelt: das Verfahren dauert bis 12. September. Auch die Bildung einer gemeinsamen Unterschriftenliste als Bürgerinitiative wird dabei bereits angesprochen.

Weiters:

2. Die Kundmachung des Antrages durch Edikt hat zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig bei der UVP-Behörde schriftlich  Einwendungen erheben.

Also: wer keine Einwendungen erhebt, verliert (i.W., mit Ausnahmen) die Parteistellung.

Meine Vorschläge

Das Ganze ist keine simple Angelegenheit. Ich rate davon ab, als Privatperson da Einwendungen zu formulieren, wenn man in UVP-Dingen nicht erfahren ist. Wie man sich als Bürgerinitiative da beteiligen kann, wird im Edikt angerissen. Organisationen wie den WWF, Global 2000 oder Greenpeace rufe ich auf, entsprechende Expert:innen zu nominieren. Spezialwissen ist notwendig, und zwar aus verschiedenen Bereichen, die im Antrag ja auch angesprochen sind.

Alleine die „Kurzbeschreibung des Vorhabens“ ist schon 21 Seiten lang; die „Allgemein verständliche Zusammenfassung …“ kommt auf 60 Seiten – und ist von „allgemeiner“ Verständlichkeit doch recht weit weg.

Allgemeine Politik

Auf einer allgemeinpolitischen Ebene – über die konkrete UVP hinaus – wäre jedenfalls zu diskutieren, ob der Antrag der TiWAG energiepolitisch nicht völlig veraltet ist, weil sich in den letzten Jahren z.B. im Ausbau der Photovoltaik derart große Veränderungen ergeben haben, dass Österreich in Summe wieder zum Stromexporteur geworden ist. Der Ausbau Kaunertal / Platzertal wurde bereits vor Jahren grundkonzipiert; insofern haben sich da Bewertungsmaßstäbe erheblich verschoben. Ob der Ausbau heute noch ökonomisch zu rechtfertigen ist, ist leider direkt keine Aufgabenstellung innerhalb der UVP. Allenfalls müsste und könnte man argumentieren, dass der Nutzen des Kraftwerksausbaus mittlerweile stark geschwunden ist, die Kosten aber geblieben (wenn nicht gestiegen) sind.

Da verlassen wir aber die UVP – nehme ich an – und betreten das Spielfeld Politik.


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