Deutsche Umwelthilfe verliert gegen BMW & Mercedes
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), eine Umweltschutz-NGO mit dem Recht auf Verbandsklage, hat gegen die Autofirmen BMW und Mercedes beim deutschen Bundesgerichtshof (BGH) geklagt. Die DUH wollte erreichen, dass BMW und Mercedes ab 2030 keine Verbrennerautos mehr verkaufen dürfen, „da sie sonst die Menge an klimaschädlichem Treibhausgas überschreiten würden“.
Der BGH hat die Klage nun abgewiesen. Er war der Ansicht, „dass einzelnen Unternehmen kein CO2-Budget zugewiesen sei“, dass es also für BMW und Mercedes (und niemand sonst) eine Höchstmenge an emittiertem Treibhausgas gibt.
Kann es sein, dass einige Bundesrichter als BMW- und Mercedes-Fahrer bei der Rechtsfindung befangen waren?
Was lernen wir daraus?
Offenbar sind bei der Gesetzesherstellung einige Nachlässigkeiten passiert.
1. Auf die Vernunft von Autokonzernen (oder Konzernen überhaupt) ist nicht zu vertrauen. Konzerne im Kapitalismus haben eine einzige Aufgabe: im Sinn ihrer (momentan vorhandenen) Aktionäre möglichst große Gewinne einzufahren. „Gemeinwohl“ oder dergleichen, „Zukunftssicherheit“ u.ä. spielen dabei keine Rolle.
2. Falls von Marktteilnehmern (wie z.B. Autofirmen) vernünftiges Verhalten gewünscht wird, muss man es ihnen vorschreiben. Explizit, in Gesetzen. Von selbst werden die nicht vernünftig.
3. Man muss Autofirmen klare Gesamtgrenzwerte an Emissionen vorschreiben, die nicht überschritten werden dürfen – mit adäquaten Strafen wenn doch.
4. „konkrete Minderungsziele für den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO2“ darf man nicht für eine Branche o.dgl. vorschreiben, sondern für jede Firma extra.
5. Das (kurzfristige) Wohl deutscher Autokonzerne liegt der deutschen Politik am Herzen.
6. Auch Gerichte arbeiten weitestgehend vernunftbefreit auf der Basis von Buchstaben.
