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Michael Bürkle

Verfassungsfeinde im Parlament

Eine Verfassung muss sich schützen

Ich habe mit Erstaunen gehört, dass im Parlaments­klub der FPÖ parla­mentarische Mitarbeiter werkeln, die vom Verfassungsschutz (DSN) beobachtet werden, weil sie entweder der sog. Identitären Bewegung angehören oder mit ihr sympathisieren. Der Standard und die Report-Redaktion des ORF hatten heraus­gefunden, „dass mehr als zehn Mitarbeiter von FPÖ-Abgeordneten derzeit unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen“. Und: es gebe keine Sicherheitsüberprüfung für parlamentarische Mitarbeiter. (So eine erschiene mir aber normal.)

Die dem Verfassungsschutz verdächtigen FPÖ-Mitarbeiter wurden also ebenso keiner Sicherheits­überprüfung unterzogen. Das wäre aber unbedingt nötig: eine Verfassung muss sich auch schützen dürfen und können.

Nationalratspräsident Rosenkranz (FPÖ) sah bisher keinen Anlass einzus­chreiten. Ein Zeitungsbericht sei ihm zu wenig Basis. Er werde sich nun mit dem Chef / der Chefin des Verfassungs­schutzes auseinander setzen. Gut so: das soll er tun. Bald.

Was lernen wir daraus?

  • Die FPÖ hat Nachwuchsprobleme. Offensichtlich schafft sie es kaum mehr, „gewöhnliche vernünftige“ Mitarbeiter zu rekrutieren.
  • Junge Leute, die mit einer demokratischen Verfassung nichts am Hut haben, finden offenbar über die sog. Identitären Zulauf zur FPÖ. FPÖ-Parteiobmann Strache hatte das seinerzeit noch explizit ausgeschlossen. Wer hätte gedacht, dass man eines Tages Strache diesbezüglich nachweinen muss?
  • Die Rechtsextremen haben gelernt, das Image von betrunkenen Stänker­horden abzulegen. Sie treten jetzt in der sog. „Indentitären Bewegung“ – man könnte sagen – „anständig“ auf. Die Ideologie ist aber immer noch dieselbe: eine rabiate Gegenerschaft zur Demokratie gepaart mit einem militanten Rassismus.

Ich denke, man soll die Gesamtheit der parlamentarischen Mitarbeiter:innen überprüfen, ob sie den demokratischen Grundsätzen Österreichs genügen. (Und jede:n einzelne:n bei der Anstellung.) Ich nehme an, dass sich Zweifelsfälle nur bei der FPÖ ergeben würden. Allein eine Migliedschaft in der Identitären Bewegung ist aus meiner Sicht ein Hindernis; die müssten ihre Arbeit als parlamentarische Miterbeiter beenden, und zwar nicht erst, wenn sie ein Gericht wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten verurteilt, sondern solange ein Verdachtsfall vorliegt, also wenn der Verfassungsschutz ermittelt. Liegt kein Verdachtsfall mehr vor, können sich die Betreffenden wieder bewerben.


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