Kann man den Schutz von Menschenleben einklagen?
Der menschengemachte Klimawandel fordert Menschenleben, das ist klar. Viele Menschen weltweit sterben durch Hitzewellen, durch Dürren, aber auch durch Überschwemmungen, die alle im ihrer Häufigkeit als Ergebnisse des Klimawandels verstanden werden können, ja sogar müssen.
Ist daran jemand schuld? Sie nicht, Du nicht, ich nicht: wir können alle als Individuen nichts (oder nur sehr wenig) gegen den menschengemachten Klimawandel tun. Aber es gibt doch Leute, die da Verantwortung tragen. Ja: Manager:, Politiker: und :innen. Ein Teil von ihnen befördert sogar den Klimawandel – und gefährdet dadurch Menschenleben.
Es gibt jetzt in Deutschland eine erste Klage. Eine Biologin, Frau Dr. Maiken Winter, hat gegen die Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine „Strafanzeige wegen Verdachts auf Totschlag durch Unterlassen (§§ 212, 13 StGB) sowie Verletzung verfassungsrechtlicher Schutzpflichten nach §§ 212, 13 StGB“ eingebracht – nachlesbar auf „Sonnenseite“. Ja: wenn man gegen lebensgefährliche Umstände etwas tun könnte und nichts oder zu wenig tut, könnte das Totschlag durch Unterlassung sein. (Wichtig ist dabei das Wort Verdacht. Es schützt die Klägerin vor Verleumdungsklagen.)
Die Strafanzeige steht im Web, damit sich ihr weitere Menschen anschließen können. Also Antwort auf die Frage: Ja, man kann.
Und in Österreich?
Ich bin nicht Jurist; ich bin deshalb dafür eine:n kompetente:n Jurist:in überprüfen zu lassen, inwiefern so eine Klage in Österreich auch möglich wäre. Wer käme als Beklagte:r in Frage? Die Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ)? Der Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP)? Der Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP)? Alle drei? Der Kanzler? Die haben alle Einfluss, die könnten was Relevantes tun.
Am ehesten Totschnig, käme mir vor. Bei dem sind die Versäumnisse am eklatantesten.
Man muss sich das ansehen.

[…] Ja, Klimawandel bringt um – sehr kurz zusammengefasst. Aber das kann man ja vielleicht klagen! Klimawandel fordert Menschenleben. […]
[…] die klagen, weil sie ihren Einfluss nicht schützend geltend machen? Eine Klage über das Vergehen „Totschlag durch Unterlassung“ gibt es […]