Der Fall
Funktionäre der FPÖ hatten das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) mehrfach als „pseudowissenschaftlich“ bezeichnet. Das ist nun vom Tisch.
Das DÖW hatte vom Innenministerium den Auftrag zu einem Rechtsextremismusbericht erhalten und diesen im Jänner 2025 vorgelegt. Das hat einigen FPÖ-Funktionären offenbar gröbere Kopfschmerzen bereitet und sie sind auf das DÖW verbal mit dem Vorwurf „pseudowissenschaftlich“ losgegangen. Das DÖW hat dagegen auf Unterlassung und Widerruf geklagt.
Die Farce
Und dann geschah das, was ich überhaupt nicht verstehen konnte: das Handelsgericht Wien (?) und das Oberlandesgericht (!) wiesen die Klage des DÖW ab. Hä? Aus meiner Sicht völllig unverständlich, überhaupt nicht nachvollziehbar.
Die Entscheidung
Nun hat der Oberste Gerichtshof eine vernünftige Entscheidung getroffen: für die Behauptung der FPÖ bestehe „keine, auch keine ‚schmale‘ Tatsachengrundlage“. „Die FPÖ muss entsprechende Äußerungen unterlassen, einen Widerruf veröffentlichen und dem DÖW die Verfahrenskosten ersetzen“.
Tatsachen
So ist das auch. Ich kenne die Arbeitsweise des DÖW aus der Distanz recht gut. Die ist durch gute bzw. sehr gute historisch-wissenschaftliche Arbeitsweise gekennzeichnet. „pseudo“ ist da gar nichts.
Und die FPÖ muss lernen, dass man einen vermeintlichen politischen Gegner nicht einfach abqualifizieren kann, wenn nicht einmal eine „schmale Tatsachengrundlage“ besteht. Das heißt: auch die FPÖ muss bzw. müsste sich an Tatsachen halten. Man kann mit Bezug auf die sog. Meinungsfreiheit nicht jeden beleidigenden Blödsinn in die Welt setzen.
Historisch-literarischer Kontext
In George Orwells „1984“ soll die Hauptfigur Winston Smith der Aussage 2+2=5 zustimmen, weil „Big Brother“ das so will. So weit wollen wir nicht kommen.
„2+2=5“ ist falsch, also keine „Meinung“, die Meinungsfreiheit genießt. „Das DÖW ist pseundowissenschaftlich“ hat nicht einmal eine „schmale Tatsachengrundlage“, ist also ebenfalls falsch, also keine „Meinung“, die Freiheiten genießt.
