Zur aktuellen Sicherheitsdiskussion
Der ÖVP-Klubobmann und Sicherheitsspreecher Ernst Gödl will „die Verwendung einer Fußfessel für potenzielle Attentäter diskutieren“. Ja, diskutieren kann man über (fast) alles. Der ORF titelt aber bereits „ÖVP will Fußfessel für Gefährder“. Offenbar will Gödl nicht nur diskutieren, sondern hat bereits ein Ziel im Auge.
Dis SPÖ zeigt sich „gesprächsbereit“; Justizministerin Anna Sporrer bringt als Alternative noch ein „GPS-Armband“ ins Spiel. Frauenministerin Holzleitner ist der Idee auch nicht verschlossen:
Der Schutz von Frauen und die Sicherheit unseres Landes haben höchste Priorität. Deswegen ist die Einführung einer Fußfessel bzw. eines GPS-Armbandes für Gewalttäter eine notwendige Weiterentwicklung des Gewaltschutzes und der Sicherheitsarchitektur in Österreich
Was ist ein „Gefährder“?
Ich frage mich halt, was unsere Republik unter einem „Gefährder“ verstehen will oder soll. Das ist ein laufende Diskussion; die ist offensichtlich nicht abgeschlossen. Im „.SIAK-Journal – Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis“ schreibt im Jahr 2019 Sophie Goliasch, damals Referentin des Rechtsschutzbeauftragten beim Bundesministerium für Inneres, einen Artikel darüber. Sie kommt zum Schluss, dass es mehrere Ansätze für eine Fassung des Begriffs gibt. Frau Goliasch fasst im Punkt E (S. 73) zusammen:
Auch wenn das SPG [das „Sicherheitspolizeigesetz“, Anm. mb] den Begriff Gefährder in thematisch unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet, ergibt eine Zusammenschau, dass jedenfalls zwei Merkmale für den Begriff konstitutiv zu sein scheinen: Einerseits wird stets eine bestimmte Zielrichtung der vom Gefährder erwarteten Handlung vorausgesetzt; […] Andererseits muss in allen Fällen „auf Grund bestimmter Tatsachen (…) anzunehmen“ sein, dass der Gefährder diese Prognosetat auch tatsächlich durchführt. Es bedarf also immer auch einer bestimmten Gefahrenwahrscheinlichkeit, dass der Gefährder im Sinne der oben angeführten Zielrichtung tätig wird.
„Gefährder“ wären demnach Personen, denen man eine „bestimmte Zielrichtung“ für ihre Handlungen unterstellen kann. Es geht um „erwartete Handlungen“ (nicht um vollzogene), es geht um ein „bestimmte Zielrichtung“. Es bleibt unklar, was alles schon passiert sein muss, damit jemand als „Gefährder“ eingestuft wird und (eventuell) eine Fußfessel oder ein GPS-Armband bekommt.
In der Wikipedia wird der Begriff „Gefährder“ zunächst aus deutscher Perspektive diskutiert; im Abschnitt „Verwendung des Begriffs in Österreich“ kann man nachlesen, was bei uns derzeit etwa gilt. Es geht um 4 Kriterien und es geht immer darum. ob etwas „anzunehmen ist“. Über dir Gründe für diese Annahmen schweigt „das Gesetz“.
Wo ist die Straftat?
Das ist m.E. alles nicht ausreichend. Eine elektronische „Fessel“ ist ein zwar relativ gelindes Mittel im Bereich der Strafverfolgung, aber eine Fessel setzt in einem Rechtsstaat aus meiner Sicht immer eine Straftat voraus. Beim Begriff Gefährder geht es aber offenbar nicht um begangene Straftaten, sondern um Gründe, warum etwas in Zukunft „anzunehmen ist“. Die Zukunft gründet aber immer in der Vergangenheit.
Ich denke, bevor wir Strafmaßnahmen diskutieren, sollten wir uns einmal darauf einigen, was vorgefallen sein muss, damit jemand als „Gefährder“ anzusehen ist und so behandelt werden kann. Das können Straftaten sein; das können Betretungs- oder Annäherungsverbote sein, die ja auch schon Rektionen auf entsprechende Ereignisse sind, das kann der mehr oder weniger öffentliche Aufruf zu Gewaltakten sein. Das gehört ordentlich diskutiert und dann in ein Gesetz gegossen. Ich denke, man muss einem sog. „Gefährder“ gegenüber schlüssig begründen können, warum er (bzw. sie) eine Fußfessel bekommt.
Wenn „nichts vorgefallen“ ist, liegt m.E. nie eine „Gefährdung“ vor.
