Innenministerium will Familiennachzug in Zahlen regeln
Am Freitag (30.10.) hat das Innenministerium „sehr geringe“ Zahlen für den Familiennachzug bekannt gegeben bzw. einen entsprechenden Text zur Begutachtung ausgesendet. Die Gesetzesmaterie wandert vom Asylgesetz in das „NAG“ (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz).
Insgesamt sieht das Ministerium 314 „Aufenthaltstitel“ im Rahmen der Familienzusammenführung pro Jahr vor, sowohl für das laufende Jahr 2026 als auch für 2027, aufgeteilt nach Bundesländern und geteilt in „Fälle“ (als „Zi. 6“) und „Übergangsfälle“ (als „Zi. 7“), die „Altfälle im Bereich des Familiennachzugs“ darstellen.
Im laufenden Jahr sind das insgesamt bloß (!) 33 aktuelle „Fälle“ und 281 „Übergangs-„, also „Altfälle“; nächstes Jahr soll es dann um 65 „aktuelle Fälle“ und nur mehr um 249 „Übergangsfälle“ gehen. Das sieht als Tabelle etwa so aus:
| § 2 „Quotenpflichtige Aufenthaltstitel“ | |||||||
| Bundesland | 2026 | gesamt | 2027 | gesamt | |||
| Zi. 6 | Zi. 7 | Zi. 6 | Zi. 7 | ||||
| B | 2 | 39 | 41 | 3 | 38 | 41 | |
| K | 2 | 31 | 33 | 4 | 30 | 34 | |
| NÖ | 2 | 35 | 37 | 5 | 35 | 40 | |
| OÖ | 5 | 15 | 20 | 9 | 11 | 20 | |
| S | 2 | 19 | 21 | 3 | 17 | 20 | |
| St | 3 | 20 | 23 | 5 | 18 | 23 | |
| T | 5 | 38 | 43 | 10 | 33 | 43 | |
| V | 2 | 20 | 22 | 5 | 18 | 23 | |
| W | 10 | 64 | 74 | 21 | 49 | 70 | |
| gesamt | 33 | 281 | 65 | 249 | |||
| 314 | 314 | ||||||
(Die fetten Fomatierungen sind von mir.)
Offensichtlich geht es zuächst um das Nachbearbeiten von sog. „Altfällen“, die allem Anschein nach durch das völlige Aussetzen des Familiennachzugs im März 2025 entstanden sind. (Überlastungen des Sozial- und Bildungssystems waren da als Gründe angegeben worden.) Es soll also nun wieder Familiennachzug geben, wenn auch nur in sehr geringer Zahl.
Die Stadt Wien soll davon jeweils einen großen Teil übernehmen; Tirol und das Burgenland haben auch rel. hohe Zahlen. Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, die Steiermark und Vorarlberg müssen sich relativ wenig am Familiennachzug beteiligen. (Warum das wohl?) Die Zahl der Altfälle ist für 2027 geringer geplant als 2026: offenbar rechnet man mit einer Art „Fortschritt“ der Bearbeitung.
Insgesamt …
Insgesamt ist das eine technizistische Vorgangsweise: man verteilt Zahlen, ohne sie mit besonderen Gründen oder Begründungen zu verbinden. Ich habe den Eindruck, man hat sich auf 314 Familiennachzüge pro Jahr verständigt und dann die jeweiligen Summanden dazu gesucht. Von Gesetzesinhalten steht da nichts, schon gar nicht von Menschenrechten. Woher die Gesamtzahl 314 kommt? Keine Ahnung! Keine Begründung.
Der Text spricht auch von Quoten. Quoten sind an sich Verhältniszahlen: ich sehe hier keine einzige. Dass z.B. das Bundesland Tirol 2026 (nur!) 5 aktuelle Fälle und (immerhin) 38 Altfälle bearbeiten soll, sind keine Quoten, sondern einfach absolut gesetzte Zahlen. Dass der „Schutz der Familieneinheit […] ein wichtiges Menschenrecht“ ist, schreibt der UNHCR. Das österreichische Innenministerium kümmert sich um niedrige Zahlen, nicht um Menschenrechte.
Begutachtung
Der vom Innenministerium vorgelegte Vorschlag liegt nun zur Begutachtung vor; die Frist dauert noch bis 27.11. Ich hoffe auf substanzielle Änderungsvorschläge – und stelle diesen Text hier als Arbeitsunterlage zur Verfügung. (Ich würde allzu gerne wissen, wie die Republik Österreich auf 314 Aufenthalttstitel pro Jahr kommt.)
Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination begrüßt an sich, dass es der Regierung gelungen ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Er spricht aber auch davon, dass die Zahlen „realitätsfremd“ seien. (Ich finde die Zahlen außerdem „nicht nachvollziehbar“ und willkürlich.) In „Alles für die Quote“ legt Daniel Bernhart eine Bestandsaufnahme aus der Sicht der Asylkoordination vor. Dass die österreichischen Zahlen („Quoten“ sind es ja keine wirklichen) unionswidrig sind, meint z.B. der Linzer Europarechtler Franz Leidenmühler. Er sieht, dass ein Vertragsverletzungsverfahren droht.
