Veröffentlicht in Bildung

Corona-Strafen zurückzahlen?

Die VF-Koalition in NÖ hat offenbar vereinbart, „ungerechtfertigte“ Corona-Strafen zurückzuzahlen. Was „ungerechtfertigt“ heißt, soll offenbar rückwirkend von heute definiert werden.

Spinnen die St. Pöltner? Wenn ich heute draufkomm, dass irgendeine Geschwindigkeitsbeschränkung irgendwo nicht notwendig war: muss ich dann die Strafen, die aufgrund von Radarmessungen erteilt worden sind, zurückzahlen?

Auch die Bundes-ÖVP hat große Probleme mit dem, was V-Landeshauptfrau Mikl-Leitner mit ihrem F-Koalitionspartner vereinbart hat. „Für mich geht sich das weder als Juristin noch als Verfassungsministerin aus“, meint die V-Verfassungsministerin Edtstadler. Auch der V-Innenminister Karner (kein Jurist, aber dafür aus NÖ) findet, „dass die Rückzahlung rechtlich schwierig werden“ könnte.

Kindesweglegung

Überhaupt findet im Rahmen der VF-Koalition eine Kindesweglegung statt. Die Republik hatte eine Pandemie zu bekämpfen und hat dabei Vieles richtig und Manches im Rückblick auch falsch gemacht. Sie hat z.B. eine Impfpflicht beschließen lassen – auf den explizit geäußerten Wunsch der Landeshauptleutekonferenz hin, hat diese Pflicht aber nie umgesetzt. (Man könnte daraus den Schluss ziehen, dass die Landeshauptleutekonferenz, die in der Verfassung sowieso nirgends vorgesehen ist, endgültig abzuschaffen / zu ignorieren / zu versenken ist.)

Dass man aber für einige Corona-populistische F-Abgeordnete allgemeine rechtliche Grundsätze verdreht, ist doch mehr als verrückt. „Es steht viel / auf dem Spiel“. Ja: der Rechtsstaat.

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