Veröffentlicht in allgemein, Politik

Diebstahl …

Rechnen mit oder ohne Charakter

Wenn Sie 100 Euro klauen und dafür maximal eine Strafe von 20 Euro kassieren und den 100er auch noch behalten dürfen – tja: dann müssten Sie schon charakterlich sehr gefestigt sein, wenn Sie den 100er nicht nehmen. (Ich würde ihn nicht nehmen, denn er gehört nicht mir und geht jemandem ab.)

So ist das aber mit den Strafen für die Überschreitung von Wahlkampfausgaben in Österreich: „Die Obergrenze für Wahlkampf-Ausgaben liegt in Österreich bei 7 Millionen Euro pro Partei. Überschreiten Parteien diese Grenze, müssen sie Strafen bezahlen – in der Höhe von bis zu 20 Prozent des Überschreitungsbetrages.“

20% Strafe für das, was man geklaut hat. Echt?

Echt!

Der Charakter der ÖVP

Die ÖVP hat jetzt das vierte Mal hintereinander zugelangt. Und damit ihre substanzielle Chrakterschwäche bewiesen. Diagnose: zu lange an der Macht. Zu oft an der Macht.

Aber es ist es „geklaut“? Kann man nicht so viel ausgeben wie man will?

Naja: die Parteienbudgets sind letztlich Steuergeld. Letztlich ist es geklaut, auch die Strafe, die man dann zahlen muss.

Die Lösung

Wenn man etwas klaut, soll man den Schaden gut machen und noch so viel Strafe zahlen, wie der Schaden ausgemacht hat. Das käm mir (als erster Ansatz) gerecht vor. Also: nicht 20%, sondern 200%.


Tut mir leid: das Thema ist an sich relativ unwichtig, weil – im wahrsten Sinn des Wortes – „stinknormal“. Aber über die wichtigen Themen hab ich schon so oft geschrieben … Ich bin etwas müde.

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