michael bürkle

texte … zu bildung, politik und ähnlichem und die einladung zur diskussion …

Michael Bürkle

Dirigent gegen Blogger

Heute Verhandlungstag am Landesgericht Innsbruck. Kuhn gegen Wilhelm. Angesetzt auf 13:30 bis 14:30.

Bis 13:55 ist es schwierig. Viele Menschen da, auch Kuhn (!), mit Entourage. Wer stehen müsste, muss den Saal verlassen. Es kommt zu keiner Einigung zwischen den Parteien bei der Streitwertfestsetzung. Krüger behauptet für Kuhn, dass immer die Bereitschaft da gewesen sei, zu einem Kompromiss zu kommen, aber mit der Gegenseite gehe das ja nicht. Dann verlassen Blogger Markus Wilhelm und sein Anwalt Markus Orgler für eine kurze Auszeit den Sitzungssaal, um eine rechtliche Angelegenheit zu klären. Dann geht es plötzlich relativ schnell:

Der Anwalt von Markus Wilhelm erklärt, dass Markus Wilhelm dem Gustav Kuhn niemals strafrechtlich relevante Taten vorwerfen wollte. Es geht darauf kurz um den Unterschied zwischen moralisch verwerflich und strafrechtlich relevant. Dann einigen sich die beiden Parteien, dass die Rechtsanwälte außergerichtlich einen Vergleich aushandeln sollen / wollen. Um 14:05 vertagt die Richterin den Prozess auf unbestimmte Zeit. Als Zeithorizont für die außergerichtliche Einigung wird Mitte August notiert.

*

Tatsächlich finde ich im Blog dietiwag.org von Markus Wilhelm keine Stelle, die Kuhn explizit ein strafrechtlich relevantes Vergehen vorwirft. Nicht einmal „moralische Verwerflichkeit“ wird explizit behauptet, wohl aber implizit.

*

Das Seltsamste für mich an diesem vorläufigen Ausgang ist die Berichterstattung der TT. Während ORF Tirol beide Parteien namentlich erwähnt – incl. der jeweiligen Rechtsanwälte – kennt die TT nur 3 der 4 beteiligten Personen mit Namen: es sind dies Dirigent / künstlerischer Leiter / Maestro Gustav Kuhn, sein Anwalt, der ehemalige (Kürzestzeit-)Justizminister Michael Krüger, des Bloggers Anwalt Markus Orgler – und ein quasi-anonymer Blogger. Nicht Kuhn gegen Wilhelm, nicht Dirigent gegen Blogger, sondern p.t. Kuhn gegen einen Blogger.

Very strange!

Hat wer den TT-Journalisten untersagt, den Namen des Bloggers zu nennen? Fürchtet die TT dietiwag?

Neu ist es nicht!


Zum Rechtshilfefonds für Markus Wilhelm: http://www.unterstuetze-mw.org/category/2018/


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Kommentare

2 Antworten zu „Dirigent gegen Blogger“

  1. Avatar von X Y
    X Y

    Ich halte den TT-Artikel (vor allem im Vergleich zum ORF Bericht) für sehr unausgewogen.

    Im ORF Artikel werden alle Beteiligten erwähnt und die Sichtweise von beiden Parteien in gleichem Umfang dargelegt. Außerdem gibt es zwei gleich große Bilder mit den Bildunterschriften „Markus Orgler und Markus Wilhelm“ sowie „Gustav Kuhn und Michael Krüger“.

    Der TT-Bericht ist, zusätzlich dazu, dass Markus Wilhelm nicht namentlich genannt wird (was mehr als eigenartig ist), meiner Ansicht nach deutlich einseitiger.
    Zitiert werden nur Krüger, Kuhn und Orgler – Wilhelm nicht.
    Es gibt nur ein Bild von Krüger und Kuhn mit der Bildunterschrift „Maestro Gustav Kuhn mit seinem Rechtsanwalt Michael Krüger.“ „Rechtsanwalt“ ist eine Berufsbezeichnung, „Maestro“ zumindest teilweise auch (https://de.wikipedia.org/wiki/Maestro). Aber: Für den durchschnittlichen Leser wirkt „Maestro“ schon etwas glorifizierend.
    Es ist zu lesen, dass die Aussage von Orgler „Wir können zugestehen, dass wir bei Kuhn sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nie im strafrechtlichen Sinne, sondern nur in moralischer Art und Weise gemeint hatten. Strafrechtliches nach den in Frage kommenden Paragrafen des Strafgesetzbuches meinten wir nie“ „zweifelsohne ein Erfolg“ für Kuhn sei (Anm.: das wäre für mich in einem Strafprozess ein logischer Schluss, aber nicht in einem Zivilprozess).
    Des Weiteren führt die TT aus, dass dies auch „ein Erfolg für den Blogger sein könnte, da keiner seiner Vorwürfe bislang belegbar war und ihn so ein allfälliges Unterliegen bei so vielen Verfahren wohl teuer zu stehen kommen könnte“. In laufenden Verfahren zu behaupten, dass kein Vorwurf bisher belegbar war, halte ich für journalistisch höchst unprofessionell. Abgesehen davon, dass es ja auch schon Zeugenaussagen gegeben hat, deren „Beweiskraft“ Gerichte zu bewerten haben.

    Hätte ich ein TT-Abo, würde ich es kündigen.

    1. Avatar von michael bürkle
      michael bürkle

      seh ich genau so. danke für die genaue ergänzung.
      ich würd mit meinem tt-abo das gleiche tun.
      ich hab den eindruck: irgendwer in der tt lenkt hier zielbewusst und nimmt dabei die schädigung des rufs ihrer journalistInnen in kauf. und die lassen sich das gefallen. noch.

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