Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz
Noch heute soll im Nationalrat ein Wortungetüm beschlossen werden, das „Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz“ (EABG). Als Energiematerie, die auch die Bundesländer betrifft, braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Die Regierungsparteien haben mit den Grünen verhandelt: die haben in einen recht zahnlosen Entwurf noch etwas halbwegs Bissiges hineinverhandelt und werden zustimmen.
Es geht um einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und um einen größeren Umfang dieses Ausbaus. Das ist dringend nötig!
Ein Muster
Es zeigt sich ein Muster, das jetzt bereits mehrfach erfolgreich ausprobiert worden ist. Die Regierungsparteien verhandeln miteinander einen sehr lauen Entwurf für ein Energiegesetz; dass da noch etwas Sinnvolles entsteht: dafür sind dann die Grünen zuständig, die man für die Zweidrittelmehrheit sowieso benötigt.
Man wird drauf achten müssen, dass die Regierungsvorschläge nicht zu dünn werden.
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Ein Vorwurf
Finanzminister Marterbauer hat vor der Vorstellung des Doppelbudgets 2027/28 über die schwarz-grüne Vorgängerregierung geklagt. Sie habe viel zu viele Ausgaben ohne Gegenfinanzierung durchgeführt. Dabei hat Marterbauer in der gestrigen ZiB 2 noch die grüne Ministerin Gewessler für ihre politischen Maßnahmen mehr oder minder gelobt: sie habe in durchaus guter Absicht riesige Programme vergeben, etwa zum Heizkessel-Tausch.
Wer hätte denn damals dafür sorgen müssen, dass die umweltpolitischen Maßnahmen mit einer ausreichenden Gegenfinanzierung versehen werden? Naja: Finanzminister war damals ein gewisser Magnus Brunner (ÖVP), der heutige EU-Kommissar für Inneres und Migration.
