michael bürkle

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Michael Bürkle

Fußfesselfragen

Der Minister erklärt sich nicht ausreichend

Der ORF meldet: „Karner will Fußfessel für Gewalttäter und islamistische Gefährder“. Karner ist der österreichische Innenminister.

Ich versuche herauszufinden, was genau gemeint ist. Unter welchen Voraussetzungen sollen „Gewalttäter“ und „Gefährder“ Fußfesseln erhalten? Der Artikel wird nicht wirklich klarer.

Ein Hauch klarer wird es im Standard, „Fußfessel für islamistische Gefährder: Innenminister will Hürden senken“. Aber auch noch nicht wirklich.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) unterstützt die Einführung einer Fußfessel für Hochrisikogefährder gegen Frauen. Gleichzeitig will er aber dieselbe Maßnahme für islamistische Gefährder umgesetzt sehen, forderte er am Montag in einem APA-Interview. Dies solle in einem beschlossen werden. Hier sei man in der schwarz-rot-pinken Regierung in „sehr guten Gesprächen“.

Also aus meiner Sicht ist eine Fußfessel eine Strafmaßnahme für eine bereits begangene gesetzwidrige Tat. Sie wird in einem Strafverfahren als Strafe verhängt. Damit stellt sich die Frage: wer entscheidet, was ein „Hochrisikogefährder gegen Frauen“ ist oder ein „islamistischer Gefährder“? Das kann nur aufgrund von Taten festgestellt werden – und zwar durch ein Gericht. Ja, ich kann mir vorstellen, einen Mann per Gerichtsbeschluss als „Hochrisikogefährder“ einzustufen, wenn entsprechende Taten vorliegen und in einem Urteil dann eine Fußfessel auf bestimmte Zeit zu verordnen. Analog bei islamistischen „Gefährdern“.

Im Standard wird es noch ein bisschen genauer:

Ziel sei eine Überwachung auch bei „geringerer Strafdrohung oder geringeren Delikten“

Die Frage, die ungeklärt bleibt, ist: wer entscheidet aufgrund welcher Ereignisse über die „geringere Strafdrohung“ oder die „geringeren Delikte“? Wenn das nicht ein Gericht ist, ist das ein erster Schritt zu einem Polizeistaat. Das könnte man nicht befürworten.

Eine Fußfessel „nach Gefühl“ oder auf ein geringeres Delikt – „geringer“ als was? – darf nicht sein. Was ist ein „Gefährder“? Was muss man getan haben, um als „Gefährder“ gelten zu können?

Ist die Unklarheit Absicht?


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