Die GÖD ist mit dem Staatsapparat verhabert
Im Oktober 2025 haben sich die Republik und die Beamtengewerkschaft („Gewerkschaft Öffentlicher Dienst“, kurz GÖD) auf eine Aufschnürung einer bereits ausverhandelten Gehaltserhöhung geeinigt: bis Juni 2026 keine Gehaltserhöhung, ab 1. Juli +3,3%, 2027 dann noch einmal +1,0%. Im Durchschnitt wären das +1,5%. Das ist moderat, ein Beamten-Beitrag zur Budgetsanierung, könnte man meinen.
Nun stellt sich heraus: neben dieser Gehaltserhöhung und scheinbar unabhängig von ihr wurde gleichzeitig auch ein neues Zulagensystem für „freigestellte Personalvertreter und Personalvertreterinnen“ beschlossen. Dieses Zulagensystem bringt den Vertreter:innen der Beamt:innen einige saftige Gehaltserhöhungen: bisher „hätten freigestellte Lehrerpersonalvertreter […] bis zu 800 Euro monatlich als Zulage erhalten. Mit dem neuen System seien es bis zu 3.000 Euro. Einzelne Personalvertreter würden nun 9.000 Euro brutto Monatsgehalt beziehen“.
Das „aufgebesserte“ Zulagensystem entspricht in seinem Gesamtkosten sicher nicht den Einsparungen, die die Republik mit den Beamtengehältern erzielt hat. Insgesamt haben die Beamt:innen also zu Einsparungen beim Budget beigetragen. Dass aber ausgerechnet die Vertreter:innen der Beamten diese Einsparungen durch Zulagen mehr als nur kompensiert bekommen, macht ein verdammt schlechtes Bild. Das sieht danach aus, als ob sich die Republik die Zustimmung der GÖD erkauft hat – bzw. dass die GÖD-Funktionäre käuflich waren.
Wo sind die Fehler im System?
Die Regierung ist zu einem guten Teil „schwarz“; die Beamtengewerkschaft ebenfalls. Und Beamtengewerkschaftler sind oft auch leitende Beamte, Chefs sozusagen. Du bist z.B. Lehrer, dein Direktor ist als Gewerkschaftsfuktionär einerseits dein Vertreter und andrerseits dein Vorgesetzter. Das ist relativ üblich; ich könnte Fälle namentlich benennen. Die Beamt:innen machen in Summe den Staatsapparat aus; die Vertreter der Beamt:innen sind von ihrer beruflichen Tätigkeit oft „freigestellt“ – sie arbeiten also scheinbar nur mehr für die Gewerkschaft bzw. die Personalvertretung, üben aber im Staatsapparat systemerhaltende Funktionen aus.
(Die Beamten haben übrigens keine „Kammer“, die sie vertritt. Ihre „Kammer“ ist die staatliche Personalvertretung.)
Meine Erfahrung, meine Schlüsse
Ich war als Lehrer auch Personalvertreter an meiner Schule. Ich war dafür aber nie freigestellt: ich habe immer voll unterrichtet. Ich habe als „kleiner“ Personalvertreter an meiner Schule auch keine Zulagen zu meinem Gehalt bekommen; das war alles ehrenamtlich. Zulagen gibt es erst in den oberen Hierarchiebereichen, wo Personalvertretung und Staatsapparat miteinander verschmelzen.
Ich war allerdings nie Mitglied der GÖD; mir ist die Verhaberung zwischen Apparat und Gewerkschaft immer problematisch erschienen. Vielleicht war das ein „Fehler“? Direktor bin ich aber trotzdem geworden.
Ich denke, man muss das auflösen: Personalvertretung und leitende Tätigkeiten im staatlichen System muss man trennen. Umfangreiche Freistellungen sind nicht sinnvoll: die Personalvertreter:innen sollen weiterhin die Berufsrealität erfahren.
Warum …
Warum erinnert mich das an die saftigen Gehaltserhöhungen für die Wirtschaftskammerfunktionäre, die dem damaligen Präsidenten der Wirtschaftskammer letztlich den Job gekostet haben?

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