Wöginger-Diversion
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) argumentiert im Korruptionsfall Wöginger – der ÖVP-Abgeordnete und Klubobmann August Wöginger hatte über persönliche Einflussnahme einem Parteifreund ein Amt zugeschoben („Postenschacher“) – mit der Generalprävention, also mit einer allgemein vorbeugenden Wirkung gegen Korruption.
Die Schuld Wögingers sei aus generalpräventiver Sicht schwer, weil eben in vielen ähnlichen Fällen Postenschacher nicht nachgewiesen werden kann. Auch sei der Schaden „nicht unbedeutend“. Beides wurde beim Urteil, das zu einer Diversion führte, nach Meinung der Oberstaatsanwaltschaft und eben der WKStA nicht ausreichend berücksichtigt.
Me too
So habe auch ich argumentiert. In „Korruption in Österreich“ vom 7.10. und in „Korruptionsverfahren Wöginger geht weiter“ vom 17.10. Ich freue mich, dass die WKStA und OStA das gleich sehen.
Mein Vertrauen in die Justiz ist wieder etwas gewachsen. Nun ist das Oberlandesgericht Linz am Zug.

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