Ein:e deutsche:r Rechtsextremist:in ist verurteilt worden
Sven:ja Liebich, ein:e deutsch:e Neonazi und Rechtsextremist:in, ist wegen einiger Straftaten vereurteilt worden. Er / sie hat sich nach der Verurteilung, aber vor Vollzug der Strafen, als Frau umbenennen und eintragen lassen.
Das Verhältnis der Geschlechter ist kompliziert; die österreichische Bioethikkommission unterscheidet 7 Kriterien bzw. Ebenen:
- chromosomal … das ist an sich einfach: XX vs. XY, aber auch da wirds bald kompliziert
- gonadal … man sieht nicht immer alles, was „da“ ist oder sein sollte
- anatomisch
- hormonell
- psychisch
- erotisch-emotional
- sozial
Mann / Frau
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass jemand, der gonadal / anatomisch ein Mann ist, sich psychisch / sozial als Frau fühlt bzw. fühlen will (und umgekehrt), dass es dafür auch (mehr oder weniger) gute Gründe geben kann, aber das allein kann m.E. noch kein Grund für eine amtliche Geschlechtsumwandlung sein. Wenn ich als Michaela einen großen Geldbetrag bekommen würde, kann das kein Grund für eine Geschlechtsumwandlung sein. Liebich kann sich sicher vorstellen, dass ein Frauengefängnis einen weniger unangenehmen Aufenthalt verspricht als ein Männerknast. Das Y-Chromosom kann da schon sehr unangenehm werden; das weiß er von früher vermutlich sebst.
Ich denke, einer antlichen Geschlechtsumwandlung muss eine Analyse sämtlicher Kriterien vorangehen. Das ist offenbar bei Liebich nicht geschehen; Liebich hat „sich als Frau eintragen lassen“ (und Genaueres findet man nicht). Das ist zu wenig.
Liebich ist in Tschechien verhaftet worden und zunächst in ein deutsches Frauengefängnis eingeliefert worden. Das hat ihn (sie?) abgelehnt und in ein Männergefängnis „überwiesen“.
