Veröffentlicht in allgemein, Bildung, Politik

„für gute Arbeit gute Entlohnung“ – echt?

Laut einem Bericht der Kleinen Zeitung fühlt sich Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer an der größten Insolvenz der Zweiten Republik offenbar völlig unschuldig: Er „habe für gute Arbeit gute Entlohnung bekommen“.

Das kann man m.E. nicht so stehen lassen; dem muss man etwas entgegensetzen. Es kann nicht sein, dass die größte Pleite der Geschichte als Basis „eine gute Arbeit“ im Management hat.

Ich denke, es müsste richtig heißen: „Gusenbauer hat für äußerst mäßige Arbeit – als Aufsichtsratsvorsitzender und als Berater – eine horrende Entlohnung bekommen.“ Offensichtlich ist der Aufsichtsratsvorsitzende G. seiner Aufsichtspflicht mangels Kompetenz nicht nachgekommen und hat der Berater G. den Pleitier B. ausgesprochen schlecht beraten.

Das sind dann natürlich keine formellen Ausschlussgründe aus der SPÖ; das ist schon klar. Man könnte wegen einer hochbezahlten miserablen Managerleistung natürlich aus Anstand aus der SPÖ austreten, um die Partei nicht über Gebühr zu belasten. Aber „Anstand“ ist im hohen Management – fürchte ich – kein Argument: da hat sich Gusenbauer schnell an das Übl(ich)e gewöhnt.

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