Was ist das jetzt? Gesetz? Ratschlag? „Regeln“? Vurschrift?
Gestern ist die Kärntner SPÖ-ÖVP-Koalition mit einer Kärtner „Hausordnung“ an die Öffentlichkeit getreten. Es ist mir leider nicht gelungen, den Text dieser Hausordnung irgendwo im Internet zu finden, darum hab ich sie abgeschrieben. Er ist am Fuß dieses Artikels zu finden. Bilder gibt es davon genug, z.B.:
Ich frage mich, was dieses Dokument ist. Ein Landesgesetz? Dann müsste es mit Mehrheit im Kärntner Landtag beschlossen worden sein. Aber: nicht dass ich wüsste. Eine Mehrheit gibt es anscheinend, aber Landtagsbeschluss gibt es keinen.
Warum und wofür erlässt man eine „Hausordnung“?
Eine Hausordnung wird z.B. von einer Hausverwaltung erlassen, damit sich die Bewohner:innen einer Wohnanlage über Bestimmungen informieren können, die über die Gesetze und Landesbestimmungen hinausgehen und die für das Zusammenleben Grenzen ziehen sollen. Ein Betrieb kann aus ähnlichen Gründen eine Hausordnung erlassen. Was Hausordnungen nicht sind: klagbar, jedenfalls bei einem Gericht. Beim Nachbarn oder der Hausverwaltung kann man sich schon „beklagen“.
Hausordnungen sind Dinge „neben“ gesetzlichen, juristisch klagbaren Bestimmungen. Und wie der Name schon sagt: sie beziehen sich i.W. auf „Häuser“ oder was man darunter verstehen kann.
Aber eine „Hausordnung“ für ein ganzes Bundesland? Sehr seltsam.
Wie kommt es zur Kärntner Hausordnung?
Offenbar haben sich die Landesregierungsparteien SPÖ und ÖVP auf so ein Papier verständigt. Eine „Mehrheit“ dafür ist offenbar im Landtag vorhanden. Warum dann kein Landesgesetz?
Wenn man das Ding liest, wird schon klar, warum das kein Gesetz werden kann. Es ist voll von Allgemeinplätzen, die entweder eh selbstverständlich oder unklar sind.
- Die „Hausordnung“ zeige „die grundlegenden Werte, Rechte und Pflichten für Menschen auf […]“. Naja: „Werte“, „Rechte“ und „Pflichten“ sind recht verschiedene Dinge. Es gibt viele verschiedene „Werte“; da sind sich viele Menschen nicht völlig einig.
- „Das […] Verwenden von […] verbotenen Gegenständen ist nicht erlaubt.“ – Ja, eh. Sie sind ja „verboten“. Wo kann man sich informieren, welche Gegenstände in Kärnten als „verboten“ gelten?
- „Die deutsche Sprache hilft im Alltag, bei der Arbeit und im Zusammenleben.“ – Ja, eh; das tut übrigens jede Sprache, nicht nur die deutsche. „Angebotene Sprachkurse sind zu absolvieren.“ – Immer? Auch wenn man sie sich nicht leisten kann? Wenn sie woanders stattfinden? Ist das nicht eher ein Recht als eine Pflicht?
- „Mithelfen stärkt die Gemeinschaft“. – Immer? Kommt es nicht darauf an, wer wem bei was hilft? Soll man bei einem Bankeinbruch auch „mithelfen“?
Usw. usf.
Kritik
Die Kärntner „Hausordnung“ spricht theoretisch von „Werten“, „Rechten“ und „Pflichten“. Die „Werte“, die ihr zugrundeliegen, werden nirgends explizit genannt – die sind ja auch innerhalb der österreichischen Bevölkerung recht verschieden, wenn ich an ein Spektrum (nur) von Grünen bis zur FPÖ denke.
Die Hausordnug spricht viel von Pflichten; von Rechten sagt sie sehr wenig.
Das Papier hat von politischen Gegnern auch Kritik erfahren. FPÖ-Obmann Erwin Angerer meinte, das „sei mehr als lächerlich und peinlich, was hier präsentiert werde“. Da muss ich ihm sogar recht geben. Allerdings sagt er auch „Für uns ist ganz klar sofortiger Asylstopp“ – womit er das Asylrecht als Menschenrecht ablehnt und sich außerhalb der Menschenrechte stellt. Der Mann liegt falsch wie seine Partei.
Das „Team Kärnten“ ist auch populistisch: der Chef sieht „für Personen, die unsere Werte und Gesetze mit Füßen treten, keinen Platz in unserem System“. Naja: wie gesagt: gemeinsame Gesetze gibt es, gemeinsame „Werte“ nur bedingt. Und was heißt „mit Füßen treten“? Das ist kein klarer Begriff. Am Stammtisch ist er vielleicht üblich.
Die Grünen sehen einen Versuch, mit einer „Hausordnung“ Schärfe bzw. „einen harten Kurs“ anzuzeigen, um der FPÖ entgegen zu kommen. Die NEOS meinen, die „Hausordnung“ greife zu kurz; sie sprechen von „nachhaltiger Integration“, die bei der „Bildung“ ansetzen müsse. Das scheint mir vernünftig.
Volltext:
Kärntner Hausordnung
Grundwerte und Integrationspflichten
Die Kärntner Hausordnung zeigt die grundlegenden Werte, Rechte und Pflichten für Menschen auf, die in Österreich Schutz suchen und im Rahmen der Grundversorgung ihren Wohnsitz in Kärnten begründen. Das Land Kärnten bietet wirksame Integrationsangebote sowie Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe, zum Spracherwerb und zur Integration an. Diese Angebote sollen ein selbstbestimmtes Leben, gegenseitigen Respekt und ein friedliches Zusammenleben fördern.
Im Gegenzug wird erwartet, dass Sie …
… die in Österreich geltenden Gesetze und Regeln einhalten, …
… die grundlegenden Werte des Zusammenlebens respektieren,
… Integrationsangebote aktiv nutzen und
… sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben beteiligen sowie im Sinne des Gemeinwohls verhalten.
Gewalt- und Waffenverbot
Jede Form von körperlicher oder psychischer Gewalt ist untersagt. Das Mitführen, Besitzen oder Verwenden von Waffen und verbotenen Gegenständen ist nicht erlaubt.
Regeln, Werte und Gesetze respektieren
In unserer Gesellschaft gelten gemeinsame Regeln für ein friedliches Zusammenleben. Alle Menschen sind respektvoll zu behandeln – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder sexueller Orientierung.
Erlernen der deutschen Sprache
Die deutsche Sprache hilft im Alltag, bei der Arbeit und im Zusammenleben. Angebotene Sprachkurse sind zu absolvieren.
Mithelfen stärkt die Gemeinschaft
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind gemeinnützige Tätigkeiten zu erbringen (z. B. Landschaftspflege oder Arbeiten im öffentlichen Raum).
Konsequenzen
Bei Nichteinhaltung der Kärntner Hausordnung werden Leistungen gekürzt oder entzogen. In letzter Konsequenz kann auch eine Ausweisung oder Abschiebung aus Österreich erfolgen.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die Kärntner Hausordnung erhalten, gelesen und verstanden haben und verpflichten sich, diese einzuhalten.
Name: Herr / Frau ……………………………………………
IFA: ………………………………………………………………….
Ort, Datum: ……………………………………………………….
Unterschrift: ………………………………………………………


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