Das Kopftuchverbot
Heute hat der Nationalrat ein Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 beschlossen. Die meisten Abgeordneten waren dafür; die Grünen haben dagegen gestimmt, aber nicht, weil sie eigentlich dagegen waren, sondern weil das vor dem Verfassungsgerichtshof voraussichtlich nicht halten wird. Man kann nicht gut für ein verfassungswidriges Gesetz sein. Beschlossen wurde das Verbot einer Kopfbedeckung, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“: das wird dem Verfassungsgerichtshof gar nicht gefallen. Schon einmal hat er so ein Gesetz gekippt.
Es ist natürlich kein generelles Kopftuchverbot für Mädchen, sondern „nur“ an Schulen. Ab dem Schuljahr 26/27 sollen sogar finanzielle Sanktionen (der Eltern) möglich sein.
Kopftuch und Freiheit
„Integrations“-Ministerin Plakolm (ÖVP) und Bildungsminister Wiederekehr (NEOS) haben das Kopftuchverbot als Akt der Freiheit gesehen und das Kopftuch als Symbol der Unterdrückung; das könnte man auch umdrehen: Dürfen Mädchen so frei sein, ein Kopftuch zu tragen, wenn sie das wollen? In diesem Sinn will die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) gegen das Verbot klagen: „Die IGGÖ lehne jeden Zwang strikt ab, kein Kind dürfe zum Kopftuch gedrängt werden. Man wolle aber auch das Recht jener Kinder verteidigen, die das Kopftuch freiwillig tragen“, argumentiert die IGGÖ.
Meine Erfahrung
Aus meiner Erfahrung als (ehemaliger) Schuldirektor weiß ich, dass viele junge islamische Frauen kein Kopftuch tragen, dass es aber auch zahlreiche junge islamische Frauen und Mädchen gibt, die das Kopftuch tragen wollen: als eine Art Zeichen der Reife, der Selbständigkeit. Wir hatten in der Schule keine 14-jährigen; das Mindestalter war 17, aber ich kann mir das bei manchen 14- oder 13-jährigen durchaus auch schon vorstellen.
Aus meiner Erfahrung ist es eben nicht so, dass das „Kopftuch“ immer als Zeichen der Unterdrückung zu sehen ist. Leider schafft es diese Erkenntnis nicht in das Hirn unserer Integrationsministerin Plakolm und auch der Bildungsminister rafft es nicht.
Was hätte ich gemacht?
Ich hätte einen Zwang zu religiös motivierten Kleidungsordnungen – nicht nur islamische! – für Schulen an sich verboten und Kindern, die das nicht wollen, die Gelegenheit gegeben, sich aus diesem Verbot hinaus zu argumentieren. Wenn sie ein Kopftuch tragen wollen und das argumentieren können, sollen sie es tragen dürfen. Man muss in solchen Situationen miteinander reden. Wenn ein jüdischer Bub eine Kippa tragen will, soll er das argumentieren. Unsere Schulen sind staatlich und religiös neutral.
Ja, ich sehe es auch so, dass islamistische Eltern, Familien, aber auch Buben, z.B. Schulkollegen Mädchen bisweilen zum Kopftuch „verpflichten“ wollen. Das kann man nicht zulassen: wenn ein Mädchen das nicht will, muss man aber die Verpflichter zur Rede stellen, nicht den Mädchen etwas verbieten.

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