michael bürkle

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Michael Bürkle

Kopftuchverbot: erneute Diskussion!

Es soll in Kraft treten, doch es gibt Widerstände

In Österreich wurde für Mädchen bis zum Alter von 14 an Schulen ein Verbot eines islamischen Kopftuchs  beschlossen (genauer: „eines Tuchs, das das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“). Nach den Semesterferien soll eine Aufklärungsphase beginnen; mit Beginn des Schuljahres 26/27 wären dann nach klärenden Gesprächen mit Eltern und der Verständigung der Kinder- und Jugendhilfe sogar Geldstrafen bzw. Ersatzfreiheitsstrafen für Eltern denkbar.

Die Familien­ministerin Bauer (ÖVP, damals noch Plakolm) und Bildungs­minister Wiederkehr  (NEOS) haben das Kopftuch­verbot als Akt der Freiheit deklariert bzw. das Kopftuch lediglich als Zeichen der Unter­drückung verstanden. Ich halte das für eine sehr beschränkte Sicht der Dinge: ein „Verbot als Akt der Freiheit“ (???); ich kann das aus meiner Erfahrung als Schul­direktor nicht nachvollziehen und habe das schon am 11.12.2024 hier behandelt.

Dieser Ansicht schließen sich nun auch zivil­gesellschaftliche Gruppen an: das Kopftuch­verbot „bedrohe grundlegende Rechte wie das Recht auf Religions­freiheit, Selbst­bestimmung und Bildung und verstoße gegen das Gleich­behandlungs­gesetz“, es „löse keine Probleme im Bildungs­system, sondern sorge für Ausgrenzung und Stigmati­sierung muslimischer Mädchen und Frauen“. Es „ziele auf eine bestimmte Religion und ein bestimmtes religiöses Symbol ab“; deshalb meldete die Leiterin der unabhängigen Gleich­behandlungs­anwalt­schaft ernste Bedenken an. Schon 2020 hat der Verfassungsgerichtshof einen sehr ählichen Gesetzesentwurf gekippt.

Mein Vorschlag

Ich wiederhole ihn hier; er hat sich noch nicht geändert:

Ich hätte einen Zwang zu religiös motivierten Kleidungs­ordnungen – nicht nur islamische! – für Schulen an sich verboten und Kindern, die das nicht wollen, die Gelegenheit gegeben, sich aus diesem Verbot hinaus zu argumentieren. Wenn sie ein Kopftuch tragen wollen und das argumentieren können, sollen sie es tragen dürfen. Man muss in solchen Situationen miteinander reden. Wenn ein jüdischer Bub eine Kippa tragen will, soll er das argumentieren. Unsere Schulen sind staatlich und religiös neutral.

Ja, ich sehe es auch so, dass islamistische Eltern, Familien, aber auch Buben, z.B. Schulkollegen Mädchen bisweilen zum Kopftuch „verpflichten“ wollen. Das kann man nicht zulassen: wenn ein Mädchen das nicht will, muss man aber die Verpflichter zur Rede stellen, nicht den Mädchen etwas verbieten.

Ich würde für Unterricht keine Art von Vermummungen dulden: ich brauche als Lehrer das Gesicht meiner Schüler und Schülerinnen, damit ich sehe, was sie begreifen und wo sie Schwierigkeiten haben, damit ich mit ihnen kommunizieren kann. Das würde auch ganz un-religiöse Vermummungen betreffen. Ein Kopftuch, das das Gesicht frei lässt, ist für mich als Lehrer kein Problem. Eine entspiegelte Sonnenbrille unter Umständen schon.


Hinweis / Link: Pressekonferenz der Gleichbehandlungsanwaltschaft zum Kopftuchverbot, 6.2.2026


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Kommentare

2 Kommentare zu „Kopftuchverbot: erneute Diskussion!“

  1. Avatar von Whisker
    Whisker

    > Ich halte das für eine sehr beschränkte Sicht der Dinge: ein „Verbot als Akt der Freiheit“ >(???)

    Ja und? Ich sehe da keinerlei Widerspruch, denn Verbote als „Akte der Freiheit“ gibt es alleine im StGB zuhauf.
    Weil die Verbote von z.B. Mord, Körperverletzung, Raub, Diebstahl etc. ja alle genau dazu dienen, um die verschiedenen persönlichen Freiheiten von Menschen zu schützen.

    D.h. es gibt etliche Verbote, die genau dafür da sind, um die persönlichen Freiheiten von Menschen abzusichern und zu schützen – und genau das geplante Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 ist eines davon.
    Denn dieses Verbot schützt diese Mädchen vor der Unterdrückung und Diskriminierung durch Religionen – und zwar einer Unterdrückung, die NICHT EINMAL VOM ISLAM SELBST vorgeschrieben wird!

    Weil im Koran gibt es KEINE EINZIGE Stelle, die fordert, dass Frauen ihr Haar zu bedecken oder gar das Gesicht zu verhüllen hätten. Ganz im Gegenteil, in der Sure 2:256 steht sogar explizit: „Es gibt keinen Zwang im Glauben“, was – eigentlich – auch den Zwang fürs Kopftuch ausschließt.
    Und dazu kommt noch, dass die religiöse Pflicht für Muslimas, sich zu verschleiern, nach ALLEN einschlägigen islamischen Vorschriften, die dazu etwas zu sagen haben, erst ab der Menarche gilt, also der ersten Regelblutung.

    Und speziell das bedeutet: Wer für die Verschleierung von Mädchen bereits im Volksschul- oder sogar im Kindergartenalter eintritt, verstößt damit nicht nur gegen die Regeln des Islam, sondern betreibt damit meiner Meinung nach auch noch eine zutiefst ekelhafte und abstoßende Frühsexualisierung von Kindern (sic!).

    Und unter anderem deswegen bin ich nicht nur ein entschiedener Befürworter des Kopftuchverbots, sondern mir persönlich geht die aktuell geplante Regelung sogar noch nicht weit genug.
    Ich würde nämlich das Verbot auch auf Muslimas ausdehnen, die z.B. im öffentlichen Dienst arbeiten, also als Lehrerinnen, Polizistinnen, Pflegepersonen, Verwaltungsangestellte etc.

    D.h. privat sollen Muslimas meinetwegen ihr Kopftuch tragen, soviel sie wollen – aber im Dienst hat das ein No-Go zu sein.
    Denn das ist meiner Meinung nach alleine aufgrund der in der Verfassung festgeschriebenen Trennung zwischen Religion und Staat zwingend notwendig.

  2. Avatar von michael bürkle
    michael bürkle

    danke!
    also …
    ich trete nicht für eine verschleierung von mädchen ein. zitat: „Ich hätte einen Zwang zu religiös motivierten Kleidungs­ordnungen – nicht nur islamische! – für Schulen an sich verboten“. aber wenn ein mädchen das wirklich selbst will, soll sie für ihr kopftuch argumentieren dürfen.
    und ja: ich bin selbstverständlich für eine durchgängige trennung von staat und kirche, überall: in tirol, in wien, im iran … das sagt aber noch wenig darüber, wie sich jemand kleiden will, ob frau, ob mann. im gesellschaftlichen verkehr ist mir die prinzipielle sichtbarkeit des gesichts wichtig.
    und natürlich sind verbote andrerseits auch akte der freiheit: aber des/der „anderen“. wenn ich einem menschen etwas verbiete und das diesem menschen gegenüber als „akt seiner freiheit“ verkaufe, ist das aber eine mogelpackung. das müsste auch frau bauer-plakolm verstehen können.

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