Es soll in Kraft treten, doch es gibt Widerstände
In Österreich wurde für Mädchen bis zum Alter von 14 an Schulen ein Verbot eines islamischen Kopftuchs beschlossen (genauer: „eines Tuchs, das das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“). Nach den Semesterferien soll eine Aufklärungsphase beginnen; mit Beginn des Schuljahres 26/27 wären dann nach klärenden Gesprächen mit Eltern und der Verständigung der Kinder- und Jugendhilfe sogar Geldstrafen bzw. Ersatzfreiheitsstrafen für Eltern denkbar.
Die Familienministerin Bauer (ÖVP, damals noch Plakolm) und Bildungsminister Wiederkehr (NEOS) haben das Kopftuchverbot als Akt der Freiheit deklariert bzw. das Kopftuch lediglich als Zeichen der Unterdrückung verstanden. Ich halte das für eine sehr beschränkte Sicht der Dinge: ein „Verbot als Akt der Freiheit“ (???); ich kann das aus meiner Erfahrung als Schuldirektor nicht nachvollziehen und habe das schon am 11.12.2024 hier behandelt.
Dieser Ansicht schließen sich nun auch zivilgesellschaftliche Gruppen an: das Kopftuchverbot „bedrohe grundlegende Rechte wie das Recht auf Religionsfreiheit, Selbstbestimmung und Bildung und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgesetz“, es „löse keine Probleme im Bildungssystem, sondern sorge für Ausgrenzung und Stigmatisierung muslimischer Mädchen und Frauen“. Es „ziele auf eine bestimmte Religion und ein bestimmtes religiöses Symbol ab“; deshalb meldete die Leiterin der unabhängigen Gleichbehandlungsanwaltschaft ernste Bedenken an. Schon 2020 hat der Verfassungsgerichtshof einen sehr ählichen Gesetzesentwurf gekippt.
Mein Vorschlag
Ich wiederhole ihn hier; er hat sich noch nicht geändert:
Ich hätte einen Zwang zu religiös motivierten Kleidungsordnungen – nicht nur islamische! – für Schulen an sich verboten und Kindern, die das nicht wollen, die Gelegenheit gegeben, sich aus diesem Verbot hinaus zu argumentieren. Wenn sie ein Kopftuch tragen wollen und das argumentieren können, sollen sie es tragen dürfen. Man muss in solchen Situationen miteinander reden. Wenn ein jüdischer Bub eine Kippa tragen will, soll er das argumentieren. Unsere Schulen sind staatlich und religiös neutral.
Ja, ich sehe es auch so, dass islamistische Eltern, Familien, aber auch Buben, z.B. Schulkollegen Mädchen bisweilen zum Kopftuch „verpflichten“ wollen. Das kann man nicht zulassen: wenn ein Mädchen das nicht will, muss man aber die Verpflichter zur Rede stellen, nicht den Mädchen etwas verbieten.
Ich würde für Unterricht keine Art von Vermummungen dulden: ich brauche als Lehrer das Gesicht meiner Schüler und Schülerinnen, damit ich sehe, was sie begreifen und wo sie Schwierigkeiten haben, damit ich mit ihnen kommunizieren kann. Das würde auch ganz un-religiöse Vermummungen betreffen. Ein Kopftuch, das das Gesicht frei lässt, ist für mich als Lehrer kein Problem. Eine entspiegelte Sonnenbrille unter Umständen schon.

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