Rückblick
Ein österreichischer Politiker, August Wöginger (ÖVP), „Kliubobmann“ = Fraktionschef der ÖVP im Nationalrat, hatte einem seiner Wähler, einem ÖVP-Bürgermeister, zu einer leitenden Stelle im Finanzamt Braunau verholfen – durch Beratung und Einflussnahme. Er ist aufgedeckt worden, kam vor Gericht und dort mit einer „Diversion“, also einer Art „gütlichen Einigung“ davon – die hätte ihn 44.000 € gekostet; doch das OLG Linz kippte diese Diversion. Es kommt nun zu einem „richtigen“ Gerichtsverfahren – s. „Korruptionsverfahren Wöginger geht weiter“.
Neu ist jetzt: die Republik Österreich schließt sich dem Verfahren an. Na endlich!, denke ich. Die Republik fordert Schadensersatz: den eher symbolischen Betrag von € 5.000.
Schaden?
Zunächst hatte es auch als Begründung der Diversion geheißen, dass ja kein bzw. kaum ein Schaden entstanden sei, denn der Bewerber, den Wöginger protegiert hatte, sei nicht viel weniger qualifiziert gewesen als die Bewerberin, die erstgereiht war.
Schaden!!
Doch in jedem solchen Korruptionsfall entsteht ein prinzipieller Schaden. Wenn nicht-so-gut-qualifizierte Bewerber:innen Staats-Jobs bekommen und besser-qualifizierte darum nicht, ist das ein Schaden für die Republik. Er ist schwer bezifferbar, aber wenn schlechter qualifizierte Personen staatliche Arbeiten verrichten und besser qualifizierte deshalb nicht, wird staatliche Arbeit im Prinzip nicht so gut verrichtet. Das ist ein Schaden; er ist schwer zu beziffern, aber wenn das einreißt, bekommen wir in Summe schlechter arbeitende Staatsbedienstete. Das schadet. Allen!
Ja, es besteht ein Interesse der Republik, dass das nicht geschieht und deswegen soll sich die Republik auch dem Verfahren anschließen. Die Höhe des Betrags ist dabei nicht entscheidend.

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