Was sagt das Völkerrecht zum Krieg zwischen Israel und dem Iran?
Einen Angriffskrieg gegen ein anderes Land zu führen – wie es Israel derzeit gegen den Iran tut – ist völkerrechtlich verboten. Aber es gibt Ausnahmen, auf die sich Israel beruft: Israel sagt, es führe einen „Präventivkrieg“, weil der Iran schon nahe dabei gewesen sei, Atombomben herzustellen. Und weil der Iran Israel schon zuvor den Krieg erklärt habe und es schon davor zu kriegerischen Auseinandersetzungen gekommen war.
Präventivschläge sind allerdings nur erlaubt, wenn ein gegnerischer Angriff unmittelbar bevorstehe. Israels Ministerpräsident Netanyahu hat aber selbst von einer Frist von einigen Monaten gesprochen, die den Iran noch von einer Atombombe trenne.
Der russische Präsident Putin hat sogar davon gesprochen, dass er ein friedliches Atomprogramm des Irans garantieren könne. Jetzt hat Putin m.E. seine Glaubwürdigkeit durch den jedenfalls völkerrechtlich verbotenen Krieg gegen die Ukraine restlos verspielt. Wie man so eine Putin’sche „Garantie“ werten könnte, bleibt m.E. also dahingestellt. Es bleibt allenfalls der Gedanke, dass eine Lösung durch Verhandlungen erreichbar gewesen wäre. Verhandelt wurde jahrelang; noch am 10.6. waren weitere Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran geplant. Insofern hat der israelische Angriff am 13.6. Verhandlungslösungen vorerst unmöglich gemacht. Israel hat damit Verhandlungen durch Krieg ersetzt.
Wo jedenfalls beide Kriegsparteien gegen das Völkerrecht verstoßen: beide führen Krieg, indem sie auch Zivilist:innen töten, in Israel und im Iran. Das ist in dieser Art von Kriegführung auch unvermeidlich, denke ich. Also ist diese Art von Kriegführung an sich ein völkerrechtlicher Verstoß.
Eine gute Zusammenschau unter dem Stichwort „„Tiefgraue Zone“ des Völkerrecht“ bietet auch der Artikel „Israel gegen Iran: Wer verteidigt sich gegen wen?“ von t-online.
Israel und das Völkerrecht
Dass der Staat Israel das Völkerrecht bei eigener Betroffenheit immer wieder massiv missachtet – in Gaza, im Westjordanland, scheint mir evident. Das ist vielleicht verständlich, weil zahlreiche arabische und islamische Staaten (der Iran ist ja nicht arabisch) das Existenzrecht Israels nicht anerkennen. „verständlich“ heißt hier aber nicht, dass das damit gerechtfertigt wäre. Ist es auch nicht, meine ich.
Meines Erachtens dürfte man Israel keine Waffen mehr liefern, solange die israelische Politik völkerrechtswidrige Akte toleriert, duldet und sogar fördert. Man dürfte andrerseits auch niemandem Waffen liefern, der das Existenzrecht Israels in Frage stellt.
Was sinnvoll wäre
Israel soll existieren, Palästina soll existieren, beide als demokratische säkulare Staaten. Im Idealfall sollen sie wirtschaftlich zusammenarbeiten. Voraussetzungen für eine Zwei-Staaten-Lösung sind das Existenzrecht Israels und das Völkerrecht bzw. seine konsquente Einhaltung.
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