Oder wird es doch eher ein 5:0 ?
Außenministerin und NEOS-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger hat nach einem medienrechtlichen – 1:0 – nun auch ein zivilrechtliches Verfahren gegen den freiheitlichen Generalsekretär Christian Hafenecker wegen Rufschädigung gewonnen – 2:0.
Es ging um die Behauptung, „Meinl-Reisinger würde mit Geldkoffern in die Ukraine reisen, um Steuergeld in bar zu übergeben“. Das ist natürlich eine hirnverbrannt-blödsinnige Behauptung und sie ist eigentlich zu dumm, um gegen sie zu klagen. Aber Hafenecker hat das gleich auf mehreren Kanälen und also wiederholt geäußert; er hat sich für unwahre Behauptungen medien- und zivilrechtliche Klagen redlich verdient.
Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, denn die FPÖ hat angekündigt, Berufung einzulegen. Oje, das könnte dann noch teurer werden. (0:3, 0:4)
System
Ein System der Pressepolitik, das mit Halbwahrheiten und Nullwahrheiten (= Lügen) Politik betreibt, muss man unterbinden und stören. Politik soll, politische Äußerungen sollen nachprüfbar wahr sein. Wenn sie nachprüfbar gelogen sind, muss das bestraft werden. (Und dann gibt es eh noch die Grauzone, in der Äußerungen weder nachprüfbar wahr noch gelogen sind. Die muss man sich genau ansehen.)
Deswegen ist der Außenministerin ausdrücklich für diese Aktivität zu danken und zum Erfolg zu gratulieren! Danke, Frau Meinl-Reisinger und Gratulation!
