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Michael Bürkle

Ministeranklage gegen Gewessler?

Die Ministeranklage

Die FPÖ will gegen die Grüne Nationalrastabgeordnete Eleonore Gewessler eine „Ministeranklage“ einbringen. Das geht nur mit einer Mehrheit; also de facto nur mit der ÖVP. In der ÖVP gibt es offenbar Überlegungen, der Klage der FPÖ zur Mehrheit zu verhelfen. Zweck einer Ministeranklage ist „grundsätzlich ein Verlust des Ministeramts“. Problem dabei: Gewessler ist gar nicht mehr Ministerin.

Ja: jeder möge sich so blamieren, wie er sich das vorstellt.

rechtlich

Natürlich ist so eine Klage rechtlich noch möglich – „bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt“. Nur: wirkliche Folgen hat sie keine mehr. Die ÖVP möchte das aber sowieso nur machen, wenn halbwegs sicher ist, „dass die Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof durchgeht“. Man wolle vermeiden, dass Gewessler Star- oder Märtyrerstatus bekommt.

Lernprozesse?

Man hat in der ÖVP vielleicht ein bisserl was gelernt – aber noch nicht nachhaltig. Zwei Verfahren, die man gegen Gewessler angestrengt hatte, sind bereits negativ ausgegangen. Und am Starstatus Gewesslers arbeitet man ja sowieso jetzt schon: ob es nun zur Klage kommt oder nicht. Wenn FPÖ und ÖVP Gewessler anklagen, werden sich viele mit ihr solidarisieren. Was da von FPÖ & ÖVP käme, würden die Leute nicht wollen.


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