Ein Schuldeingeständnis?
Der Nahe Osten ist halbwegs ruhig; der Staat Israel führt momentan keine Kriege mehr, nur Krisen gibt es noch zuhauf. Aber die israelische Gerichtsbarkeit könnte sich nun um die Korruptionsvorwürfe gegen Ministerpräsident Netanyahu kümmern: es geht um Vorwürfe der Geschenkannahme im großen Stil. Das befürchtet auch der Ministerpräsident selbst.
Netanyahu ist einer formellen Anklage zuvorgekommen: er hat beim Staatspräsidenten Herzog ein formelles Gnadengesuch eingereicht. So etwas ist vor einem Verfahren und einer Verurteilung höchst unüblich; man könnte daraus schließen, dass Netanyahu mit einer Verurteilung rechnet. Er gibt aber kein Schuldeingeständnis ab, sondern argumentiert „politisch“: „eine Begnadigung würde helfen, die tiefe politische Spaltung des Landes zu überwinden“.
Das nun ist zu bezweifeln. Ein per Gnadengesuch vermiedenes Gerichtsverfahren schafft kein Vertrauen – ganz im Gegenteil. Da „richtet es sich einer“, würde man in Österreich sagen. Die israelische Opposition sieht das auch so: man könne Netanyahu „nicht ohne Schuldeingeständnis oder einen Ausdruck der Reue und den sofortigen Rückzug aus der Politik zu gewähren, begnadigen“, meint der liberale Politiker Jair Lapid. Da nützt es auch nichts, wenn sich US-Präsident Trump 2.0 per Brief an den israelischen Staatspräsidenten massiv für eine Begnadigung Netanyahus eingesetzt hat – womöglich war das sogar kontraproduktiv.
Mittlerweile
Mittlerweile ist zu den Korruptionsvorwürfen noch eine Forderung nach Einsetzung einer Untersuchungskommission „zur Aufarbeitung möglicher Versäumnisse“ im Vorfeld des Hamas-Überfalls am 7.10.2023 gekommen. Auch da verweigert Netanyahu konsequent jede Kooperation mit der Justiz. Vertrauensbildend ist das nicht.

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