Veröffentlicht in allgemein, Bildung, Politik

Nicknames in (a-)sozialen Medien?

Soll man in (a-)sozialen Medien mit Pseudonym publizieren können?

Ja, ich bin dafür. Unter einer Bedingung. Nämlich:

Jeder Mensch, der im Internet publiziert – z.B. in einem Diskussionsforum, sollte dem Inhaber des Mediums zu seinem Pseudonym oder nickname den Klarnamen bekannt geben, mit Ausweiskopie und einer Mail-Adresse, die den Klarnamen erkennen lässt.

Ich würde das gesetzlich vorschreiben.

Und ich würde die Medieninhaber verpflichten, im Fall strafrechtlicher Erhebungen (z.B. „gefährliche Drohung“ nach § 107 StGB, „Erpressung“ nach § 144 StGB usw. usf.) den Ermittlungsbehörden auch den Klarnamen aufzudecken. Das müsste EU-weit gelten.

Ich denke, wir würden in vielen Diskussionforen zunächst einen Schwund an Diskuntanten erleben, aber der wäre verschmerzbar. Meine ich.

„Reale“ und „virtuelle“ Welt verschwimmen immer mehr; es hat keinen Sinn mehr, gesetzliche Bestimmungen getrennt zu handhaben.

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3 Comments
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m.b.
m.b.
1 Jahr alt

ich glaub, ich könnte die hier im blog von mir genannten grundsätze für meinen blog i.w. alle einhalten. ich kenne von den meisten, die hier posten, ihre identität – würde sie natürlich nie an andere weitergeben, außer es treten strafrechtlich relevante vorwürfe auf. das ist noch nie passiert, denn ich muss ja beiträge auch freischalten und ich würde für den fall, dass ein posting strafrechtlich relevant werden könnte, zuvor mit der autorin / dem autor kontakt aufnehmen. ich konnte bisher alle postings publizieren – mit einer ausnahme: ein posting in chinesischen schriftzeichen, das nicht verständlich war. da habe ich die… Mehr »

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[…] brauchen – neben aktualiserten Regeln für das Verhalten im Netz – in Datenverarbeitung kompetent ausgebildete Erhebungsbeamte, und die aber vor Ort, in jedem […]

Whisker
Whisker
1 Jahr alt

> Jeder Mensch, der im Internet publiziert – z.B. in einem Diskussionsforum, sollte > dem Inhaber des Mediums zu seinem Pseudonym oder nickname den Klarnamen > bekannt geben, mit Ausweiskopie und einer Mail-Adresse, die den Klarnamen > erkennen lässt. Da stimme ich prinzipiell zu – aber: Dann braucht es gleichzeitig auch entsprechend strenge und gute gesetzliche Verpflichtungen für Inhaber von Medien, diese Daten entsprechend gegen Mißbrauch (und da fallen z.B. auch Leaks darunter) schützen zu müssen, und entsprechend harte Strafen, wenn sie das nicht machen. Und ehrlich gesagt traue ich es der derzeitigen Regierung nicht einmal ansatzweise zu, dass sie… Mehr »