Veröffentlicht in Bildung, Politik

NS-Wiederbetätigung!

Der österreichische Rechtsextremist und Ex-Chef der sog. „Identitären“, Martin Sellner, bekommt in Deutschland offenbar Einreiseverbot. (Das ist der Irre, der auf einer Neonazi-Tagung für „Remigration“, also Ausweisung ganzer Bevölkerungsgruppen aufgetreten ist.)

Er will dagegen klagen, heißt es in der ZiB 1.

Soll er. Ich verstehe sowieso nicht, warum der Herr überhaupt noch auf freiem Fuß ist. M.E. ist er ein eindeutiger Fall von nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Und die ist verboten.

(Um sich „nationalsozialistischer Wiederbetätigung“ schuldig zu machen, muss man nicht irgendwo eingeschriebener Nazi sein. Die NSDAP gibt es nicht mehr: gut so. Es reicht, wenn man nationalsozialistische Inhalte vertritt, auch wenn man das „in neuem Gewand“ tut.)

Weg von der Straße: Haft ist höchst angebracht. Das Nachholen entsprechender Schulbildung auch.

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