michael bürkle

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Michael Bürkle

Pflegefinanzierung?

Regress wieder einführen?

Am 1.1.2018 wurde in Österreich der „Regress auf Vermögen zur Finanzierung der stationären Pflege“ abgeschafft. Das war eine „Leistung“ der Regierung Kurz I (VF-Koalition unter Kurz / Strache). Damit konnte der Staat oder das Pflegesystem zwar noch auf das Einkommen (meist: die Pension) von Pflegebedürftigen zugreifen, nicht mehr aber auf ihr Vermögen. Und auch nicht mehr auf das Vermögen naher Verwandter.

Damit hatten sich wohlhabende Leute einen finanziell angenehmen Lebensabend gesichert.

Es wirkte sich schnell so aus, dass Patient:innen, die bis zu diesem Zeitpunkt in häuslicher Pflege betreut worden waren, in ein Heim wollten. Häusliche Pflege war finanziell relativ günstig; Heimplätze konnten schon recht kostspielig werden, aber im Wesentlichen war da ja nach der Abschaffung des Regresses nicht mehr das angesparte Vermögen der Senior:innn und ihrer Familien betroffen, sondern die Sozialgesetzgebung.

Derzeit: ein Spezialfall

Derzeit wird in Österreich ein Spezialfall diskutiert. Man kann nicht auf das Vermögen der Pflegebedürftigen zugreifen, wenn die Pflegekosten hoch sind, aber wie ist das mit den Einkünften aus dem Vermögen? Die „regulären“ Einkünfte – meist die Pension – kann man ja zu 80%  mit den Pflegekosten verrechnen.

Es gibt da 2 Probleme.

1. Die Regelungen, was da möglich ist, sind von Bundesland zu Bundesland, ja manchmal von Gemeinde zu Gemeinde verschieden

2. Soll man Gewinne aus Vermögen behandeln wie andere „reguläre“ Einkünfte?

Ich bin dafür …

ad 1: Ich bin dafür, für dieses Problem bundeseinheitliche Lösungen zu schaffen. Das ist nicht schwierig und es ist gerecht, auf jeden Fall gerechter als die jetzt herrschende Vielfalt

ad 2: Ich bin dafür, jedenfalls auch Einkünfte aus Vermögen in die Pflegekosten einzubeziehen. Ob man das Vermögen selbst anknabbern können soll – da bin ich unsicher. Wenn man das erlaubt, würde es da in gewissem Ausmaß vermutlich zu Vermögensverschiebungen kommen.

ÖVP und SPÖ – bzw. ihre Organisationen für Senior:innen – sind sich da seltsam einig. Auf Zinsen auf Vermögen soll für Pflegekosten nicht zugegriffen werden können. Also ist eine Wiedereinführung des Pflegeregresses derzeit nicht vorstellbar.

Ich bin 69

Ich bin 69 und schon etwas pflegebedürftig: ich bin gehbehindert und muss ein Ulcus am Fuß zweimal pro Woche kontrollieren und verbinden lassen. Sonst bin ich relativ gesund.

Ich bin österreichischer A-Beamter in Pension, habe also relativ sichere Pensions-Einkünfte. Ich habe außerdem von meinen Eltern geerbt und das Erbe im Wesentlichen erhalten: ich werde also bis auf Weiteres neben meiner Pension noch Einkünfte haben.

Ich sehe keinen Grund, diese Einkünfte nicht auf meine Pflegekosten anzurechnen. Die Einbeziehung wäre nur gerecht. Wohlhabende Menschen sollen etwas mehr zur Finanzierung der Pflegekosten beitragen. Der Allgemeinheit / dem Staat bleibt noch viel übrig. Mein Vermögen möchte ich in der Substanz an sich nicht verkleinern, aber die Einkünfte aus dem Vermögen sollen in die allgemeine Pflegeversorgung fließen.

Ich glaube, die Organisation meiner Pflege ist meine Aufgabe. Meine Nachkommen geht das an sich nichts an und betrifft das nicht.


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