Veröffentlicht in allgemein, Bildung, Politik

Rechte Klimarechtsprechung

In Graz hat ein Richter Aktivist*innen der Letzten Generation zu besonders hohen Strafen verurteilt. Der Richter befand, „dass sich der „Konsens der Wissenschaft‘ [in Bezug auf den menschengemachten Klimawandel] als ‚umstrittene Hypothese darstelle […]“.

Jetzt muss natürlich kein Simpel den Konsens der Wissenschaft, dass es einen menschengemachten Klimawandel gibt, ernst nehmen. Man kann auch annehmen, dass die Erde eine Scheibe ist. Es ist halt falsch und man begibt sich damit auf das glatte Eis des Unsinns.

Wenn aber auf dem glatten Eis des Unsinns Rechtsurteile konstruiert werden, ist das schon der offene Wahnsinn. Da geht einer her und macht aus seinem privaten Irrsinn die Basis für ein öffentliches Urteil. Gibt es eine Aufsicht über solche „Richter“? Ja; indirekt: man kann in Berufung gehen und darauf hoffen, dass die nächste Instanz wieder fest auf dem Boden der Vernunft und der Wissenschaft steht.

Laut Bericht in der „Kleinen Zeitung“ ist der Richter ehemaliger FPÖ-Funktionär; er war überdies der Meinung, „dass von einer Klimaerwärmung keine unmittelbar drohende Gefahr ausgehe …“. Das würde immer noch zulassen, dass die „Klimaerwärmung“ mittelbar Gefahren verursache.

Dem Herrn kann wohl kaum mehr geholfen werden. Wer sehen kann, der sehe.

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