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Zur Sicherheit von Gasspeichern

Anfragen zur Sicherheit

Ich hatte am 6.10. an das Ministerium für Verkehr, Energie, Klimaschutz und an das Verteidigungsministerium eine Anfrage geschickt, in der ich mich nach dem Schutz der Gasspeicher erkundigte; i.W.:

Inwieweit kann die Notwendigkeit der Bewachung von Gasspeichern (bis zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen) ein Problem werden? Kann bzw. soll das Bundesheer hier Aufgaben übernehmen?
Diskutiert werden Sicherheitsprobleme derzeit v.a. in Bezug auf Pipelines. Das erscheint mir unzureichend.

Vom Infrastrukturministerium habe ich noch keine Antwort; vom Verteidigungsministerium habe ich heute eine bekommen (GZ: S90620/1-MilStratEK/2022). Sie verweist in Bezug auf einen allfälligen Assistenzeinsatz des Bundesheers völlig korrekt auf die Verantwortung des Innenministeriums und ersucht mich, die Anfrage dort einzubringen. Das habe ich heute auch getan.

Ich halte auf dem Laufenden.

Schreiben des BMLV:

An
Michael Bürkle

Sehr geehrter Herr Bürkle!

Vielen Dank für Ihr E-Mail und Ihr Interesse an Sicherheitspolitik und an den Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres. Ihr, in der heutigen Zeit sehr aktuelles Ansinnen, können wir unsererseits wie folgt beantworten:
Die Aufgaben des Bundesheeres sind auf der Ebene des Verfassungsrechtes (Art. 79 B VG) normiert. Demnach obliegt dem Bundesheer als Kernaufgabe die militärische Landesverteidigung. Zusätzlich kann, auf Anforderung der jeweils zuständigen Behörden, das ÖBH zum Katastropheneinsatz und zu sicherheitspolizeilichen Aufgaben in Form von Assistenzen herangezogen werden. Letzteres ist auch die Grundlage des Einsatzes von Soldaten zum Objektschutz in Wien für das BMI. Die Aufträge an die Soldaten ergehen bei Assistenzeinsätzen immer durch die zivilen Behörden.
Der Schutz der kritischen Infrastruktur in Österreich vor Terror und Sabotage fällt in die Kompetenz des BMI. Im Anlassfall und nach einer Anforderung durch die Sicherheitsbehörden kann das Bundesheer zur sicherheitspolizeilichen Assistenz herangezogen werden. Die Verantwortung verbleibt bei der zuständigen Sicherheitsbehörde.
Zur vollständigen Beantwortung Ihres Anliegens wäre daher das in der Sachlage verantwortliche Bundesministerium für Inneres zu kontaktieren.
In der Hoffnung Ihnen gedient zu haben und mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme.

Wien, am 12.10.2022
i.V. Bgdr Mag. Günter SCHÖPF

Wie schon früher erwähnt:

Wir müssen sowieso raus aus den fossilen Brennstoffen, aus Kohle, Öl und Gas. Einstweilen und in der derzeitigen internationalen Bedrohungslage – Krieg in der Ukraine, Attentate / Sabotage von Pipelines und anderer Infrastruktur –  ist aber die Frage nach dem Schutz der Gasspeicher vor Anschlägen relevant, und zwar heute – im Herbst 2022 – in noch nie gekannter Schärfe.

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