In den letzten Tagen ist der Abbau von Bürger- und Menschenrechten in Österreich deutlich fortgeschritten. Nach Kickl hat auch Kanzler Kurz und nun der designierte Landeshauptmann des Burgenlands, Doskozil (SPÖ), „Sicherheitshaft“ verlangt – also Haft für Personen, die noch gar keine Tat begangen haben.
Das hat es in Deutschland schon einmal gegeben. Unter den Nazis. Dort hieß es allerdings „Schutzhaft“ und richtete sich vor allem gegen politische Gegner: unter dem Vorwand, man müsse sie vor dem Volkszorn schützen, wurden Menschen inhaftiert, die dem System nicht passten, obwohl sie nichts verbrochen hatten, gar nichts.
Doskozil hat heute in der ORF-Pressestunde den Kreis der potenziell von „Sicherheitshaft“ Betroffenen von „gefährlichen Asylwerbern“ auf alle möglicherweise gefährlichen Personen ausgeweitet. Ja: eine SPÖ Doskozils bietet keinen Schutz, keine Sicherheit vor einem autoritären Staat mehr. (Damit erfüllt Doskozil meine Annahme von letzter Woche, dass das alles schnell auf alle Menschen angewendet werden könnte, in unerwartet hoher Geschwindigkeit und Präzision. Du kannst gar nicht mehr so ironisch sein, dass dich die Realität nicht innerhalb einer Woche einholt.)
Doskozil versuchte, seine „Argumente“ schönzureden: wenn jemand gefährlich sei, müsse man die anderen vor ihm schützen. Die Gefährlichkeit solle ein Psychologe einschätzen.
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Man muss, ganz ohne Ironie, einfach klarstellen: wer keine Straftat begangen hat, kann auch nicht in Haft genommen werden. Für den Schutz vor gefährlichen Personen gibt es bereits entsprechende Tatbestände: Nötigung (§ 105 StGB), Schwere Nötigung (§ 106 StGB), Gefährliche Drohung (§ 107 StGB), Beharrliche Verfolgung („stalking“, § 107a StGB), Fortgesetzte Gewaltausübung (§ 107b StGB) und – last not least – Hausfriedensbruch (§ 109 StGB). Das sind Straftatbestände; auf deren Basis können Polizei und Gerichte aktiv werden. Auch jetzt schon. Da braucht es keinen Kickl, keinen Kurz und keinen Doskozil. Und keine Sicherheitshaft.
Aber einsperren für nichts ist nicht.
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