Veröffentlicht in Bildung, Politik

„Staatsversagen“

Ich habe mit „Ach: der VfGH“ schon vor 3 Tagen Stellung zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bezogen, die Klimaklage von 12 Kindern und Jugendlichen aus formalen (!!!) Gründen abzuweisen. Heute zieht noch viel Prominenz nach, z.T. mit ähnlichen Argumenten, zum Teil mit deutlich besseren und gründlicheren. (Ich habe dem VfGH ja quasi Opportunismus in Form von Feigheit und Faulheit vorgeworfen.)

Da heißt es:

  • Der VfGH habe sich mit der Entscheidung aus der Verantwortung genommen, auf die Klimakrise zu reagieren (Diskurs. Das Wissenschaftsnetz)
  • Der VfGH habe „mit der Zurückweisung der Klage aus formalen Gründen die verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechte zu „hohlen Phrasen“ degradiert“ (Daniel Huppmann, IIASA)
  • es gebe „in Politik und Gesetzgebung keine Priorität für bzw. keine Einigung auf ein zeitgemäßes Klimaschutzgesetz“ (Helmut Sax, Ludwig Boltzmann Inst. f. Menschenrechte)
  • Jetzt ist das Staatsversagen komplett: Nach der Regierung und dem Parlament schafft es jetzt offenbar auch die Justiz nicht, angemessen auf die Klimakrise zu reagieren (Reinhard Steurer, BoKu Wien)

Ja wenn die Regierung (die „Exekutive“) nichts weiterbringt, das Parlament (die „Legislative“) versagt und sich die Jurisdiktion in Formalia vertschüsst, dann funktioniert die Gewaltenteilung negativ – also nicht. Ja, da kann man von Staatsversagen sprechen.

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