Veröffentlicht in Bildung, fiction

Strafmündigkeitsalter senken?

Ein Nationalratsbeschluss

Im Nationalrat ist ein Antrag der FPÖ, die Strafmündigkeit bei Kindern auf ein Alter von 12 zu senken, in der Minderheit geblieben. Gut so. Auch Justizministerin Zadic war dagegen gewesen. Und sogar die Abgeordneten der FPÖ stimmten nur zum Teil mit dem Antrag.

Allerdings gibt es tatsächlich immer wieder Kinder, die an sich erhebliche Straftaten begehen würden – wenn sie denn schon strafmündig wären. Ich denke, die Gesellschaft sollte darauf schon reagieren, wenn Jugendbanden von Kindern unter 14 Gruppenvergewaltigungen begehen oder andere Gewalttaten.

(„Jugendbanden“ sind übrigens keine Erfindung unserer Zeit. Schon in Erich Kästners „Emil und die Detektive“ klärt eine „Jugendbande“ – „die Detektive“ – den Diebstahl an Emil. Die ist aber „gut“: gut organisiert und gut auf der Seite des Rechts.)

Die Gründe

Man muss zuerst nach dem Grund des Phänomens fragen. M.E. liegt es in einer zunehmenden Vernachlässigung von Kindern durch Eltern einerseits und andrerseits in der Möglichkeit, in den sog. „neuen“ und „sozialen (oder „asozialen“) Medien zu ganz konkreten Darstellungen von Gewalt, gerade auch von sexualisierter Gew“alt zu kommen. (Ich möchte nicht wissen, was es auf einem durchschnittlichen Kinder-Handy für Videos gibt.) Es gibt Kinder, die aus gewaltbereiten, desolaten „Familien“ kommen und z.B. Waffen (und das Hantieren mit ihnen) gewöhnt sind. Das ist insgesamt eine kleine Minderheit, aber sie kann viel Schaden anrichten.

Individualisieren

Viele Kinder betrifft das nicht und darum ist es keine Lösung, die Strafmündigkeit generell zu senken. Aber man muss individualisieren. Ich denke, es müsste möglich sein, Kindern, die auf einem höchst problematischen Weg sind, zu signalisieren, dass sie womöglich schon strafrechtlich verfolgt werden können. Das könnte durch Anträge involvierter Erwachsener geschehen: Eltern, die es nicht mehr schaffen, ihr Kind zu beeinflussen; Polizist*innen, die Kinder bei Straftaten erwischen; Personen der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die einem Kind signalisieren müssen, das „das nicht geht“; Jugendrichter*innen; Lehrer*innen, die mit besonderen Formen des Mobbings konfrontiert sind.

Die Frage ist, welche Art von Senaten über solche Anträge entscheiden soll. Ich habe dafür noch keine fertige Lösung.

Auch bei Erwachsenen wird individualisiert. Manche Erwachsene sind nur beschränkt strafmündig, weil sie aufgrund von Erkrankungen nicht schuldhaft handeln (können). Das kann man adaptieren.

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