Das übliche Üble
In den USA hat Präsident Trump 2.0 in einer Ansprache zu Thanksgiving sich in einen Wust an abfälligen Äußerungen über Andersdenkende geredet:
Trumps Beitrag begann mit den besten Wünschen für ein frohes Thanksgiving, ging dann aber in eine Reihe von Angriffen über – gegen politisch Korrekte, Migranten, Flüchtlinge und schließlich auch gegen Walz.
[übersetzt von Google Translator]
„Walz“ ist Tim Walz, der Gouverneur des Bundesstaats Minnesota; er war der Kandidat für die Vizepräsidentschaft von Kamala Harris. Trump hat ihm jede Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft abgesprochen und ihn mit einem „R-Wort“ (vermutlich retarded) als zurückgeblieben und geistig behindert bezeichnet.
Walz hat gekontert und Trump aufgefordert, die Ergebnisse seiner MRT-Untersuchungen zu veröffentlichen, die laut Trump 2.0 „perfect“ gewesen seien. (Mich würden gleichermaßen die Ergebnisse sogenannter IQ- oder Demenz-Tests interessieren.)
Kann man das verlangen?
Medizinische Befunde unterliegen dem Datenschutz. Vorweisen kann sie nur der Betroffene selbst. Und im Normalfall wird niemand verlangen, dass das geschieht.
Aber wenn ein Politiker andere ohne jeden Befund als „zurückgeblieben“ bezeichnet, dann kann man durchaus vorschlagen bzw. „verlangen“, dass der Angreifer seine eigene Befähigung nachweisen soll. Wenn er das nicht tut, sagt das auch etwas aus. Wenn es „perfect“ war, hat er ja nichts zu befürchten, aber ich könnte mir vorstellen, Trump 2.0 würde auch einen Demenztest als „perfekten IQ-Test“ missinterpretieren.
Ja: auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil – alte Holzfällerweisheit.

Schreibe einen Kommentar