Kanzler Stocker (ÖVP) will das
Bundeskanzler Stocker (ÖVP) hat zu Fragen des Wehrdiensts – Verlängerung? Strukturierung? Ersatzdienste? – eine Volksbefragung angekündigt. Er muss dazu zunächst seine Koalitionspartner SPÖ und NEOS überzeugen: laut Koalitionsabkommen ist eine Initiierung von solchen Instrumenten der direkten Demokratie nur möglich, wenn man das gemeinsam vereinbart: „Die Koalitionspartner initiieren bundesweit keine Volksbegehren oder Volksbefragungen, sofern eine gemeinsame Unterstützung nicht im Vorfeld unter den Koalitionspartner vereinbart wurde“ (S. 15). Da müsste man sich im Vorfeld also zunächst einigen: wir werden sehen.
Eine Volksbefragung wäre im Gegensatz zu einer Volksabstimmung formell nicht bindend; Stocker hat bei seinem Vorschlag aber versprochen, sich an das Ergebnis gebunden zu fühlen.
Skepsis
Ich bin etwas skeptisch gegenüber einer Volksbefragung bei dieser Problematik. Eine Volksbefragung kann nur entweder eine Ja-Nein-Frage stellen oder zwei Alternativen zur Wahl anbieten. Es zeigt sich aber zumindest derzeit, dass das schwierig wird. Zu viele Alternativen stehen derzeit zur Diskussion. Verlängerung um wie viel oder gar nicht? Wie soll die Strukturierung in Grundwehrdienst und Waffenübungen aussehen? Einbeziehung von Frauen? Dauer und Strukturierung von Ersatzdiensten?
Eine Volksbefragung öffnet Populisten unter Umständen die Möglichkeit, einen Ersatzwahlkampf zu führen: „alle gegen die Regierung“. Den „Fehler“ hat auch schon Kreisky beim Entscheid für eine Volksabstimmung gegen das AKW Zwentendorf gemacht. Da haben viele letztlich „gegen Kreisky“ votiert – rel. unabhängig von ihrer Position zur Atomkraft.
Es wird ein kleines Kunststück werden, die Frage der Volksbefragung so zu formulieren, dass sie (a) wesentliche Alternativen abdeckt und (b) Populisten wenig Angriffsfläche bietet. Da ist viel inhaltliche Vorarbeit nötig.
Meine Position
Für mich habe ich eine Position gefunden:
Man kann von jungen Menschen jeden Geschlechts einen Dienst an der Gemeinschaft verlangen, als Wehrdienst, als Zivildienst oder als Sozialdienst. Die Gesamtlänge muss bei allen diesen Diensten gleich sein; die Struktur in „Grunddienst“ und zusätzlichen „Übungen“ kann verschieden sein. Ich bin für eine Gesamtlänge von 8 Monaten – halte das aber für verhandelbar. Die Frage nach „Tauglichkeit“ stellt sich bei allen diesen Diensten: beim Wehrdienst ist eine physisch-sportliche Tauglichkeit jedenfalls Bedingung; bei anderen Diensten nicht unbedingt. Auch eine psychologische Tauglichkeit muss gegeben sein.

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