Das scheint doch ein korrektes Ende zu sein
Der NR-Abgeordnete der ÖVP August Wöginger ist nun doch wegen – im weiteren Sinn – Korruption (korrekt: wegen Amtsmissbrauchs) verurteilt worden. Er hat offenbar einem Parteigenossen zum Chefposten des Finanzamts Braunau verholfen, indem er im Bestellungsverfahren interveniert hat. Die zwischendrin ausgehandelte Diversion ist vom Tisch; die Strafe ist ein bedingte Haft von 7 Monaten und ein Geldbetrag von 43.200 €.
Ich habe darüber mehrfach berichtet.
Es scheint nun alles korrekt. Wöginger erklärt seinen Rücktritt als ÖVP-Klubobmann im Nationalrat, aber ihm fehlt offenbar noch ein Schuldverständnis – der ORF schreibt: „Wöginger beharrte auf seiner Unschuld, räumte aber ein: «Mit dem heutigen Wissen würde ich das in dieser Form nicht mehr tun.»“ Kann man das verstehen?
(K)eine Einsicht
Ich glaube, man kann. Das setzt allerdings einige Sätze voraus:
- Ich habe etwas getan; das gebe ich zu
- Ich glaube immer noch, das war korrekt
- Ich sehe mittlerweile, dass die Gesetze das anders sehen
- Ich würde es „in dieser Form“ nicht mehr tun, weil die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, zu groß ist.
Wenn man das so sieht, geht das Beharren auf Unschuld und das Versprechen es nicht mehr zu tun, zusammen. Jedenfalls: „nicht in dieser Form“. Wöginger verspricht damit weitere Korruptionsfälle geschickter zu tarnen. Den Amtsmissbrauch selbst sieht er nicht als Fehler ein.
