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Michael Bürkle

Fehler im Ansatz!

Warum die Wehrdienstreform nicht weiterkommt

Heute war der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner, im Mittagsjournal in Ö1 zu Gast. Er wurde da zu einigen Themen befragt, u.a. auch zur Wehrdienstreform. Wallner hätte dieses Thema gern als gelöst vom Tisch und „bekennt sich“ zum Vorschlag der Wehrdienstreformkommission.

Es sind sich allerdings die Vertreter:innen der Parteien noch nicht einig und auch große Teile der Bevölkerung wünschen sich laut Standard eine „Volksbefragung zu Wehrdienstmodellen“.

Da hakt es bedenklich. Eine „Volksbefragung zu Wehrdienstmodellen“ ist kaum vorstellbar, denn eine Volksbefragung „muss entweder aus einer mit «ja» oder «nein» zu beantwortenden Frage oder aus zwei alternativen Lösungsvorschlägen bestehen“ – das sagt die Verfassung. Und solange wir noch nicht bloß 2 Modelle haben, ist eine Volksbefragung nicht möglich; sie wäre auch nicht sinnvoll.

Woran hakt es?

Meines Erachtens liegt ein grundsätzlicher Fehler vor, ein „Fehler im Ansatz“: die Länge und die Form des Wehrdiensts ist kein Anliegen einer Wehrdienstreformkommisson. Das ist deutlich zu eng gedacht. Es geht um einen Dienst an der Gemeinschaft, der als Wehrdienst, als Zivildienst oder als Sozialdienst geleistet werden kann. Für alle Geschlechter. Und das ist nicht nur eine Sache von Offizieren; das betrifft die gesamte Gesellschaft.

Ich habe das schon ein paar Mal hier in meinem Blog diskutiert, zuletzt am 2. Juni im Artikel „„Wehrdienstreform“? Der falsche Ansatz!“. M.E. geht es um einen Dienst an der Gemeinschaft in verschiedenen Ausprägungen (Wehr-, Zivil-, Sozialdienst), um einen Dienst für alle Geschlechter und um Dienste gleicher Länge. Es geht auch um Strukturen wie Grundausbildungen und Übungen; Übungen sind m.E. in allen Ausprägungen wichtig; wie lange die Übungsteile sind, kann in den verschiedenen Ausprägungen aber durchaus verschieden sein. Ob man die Gesamtlänge (Grundausbildung und Übungen) mit 8, 9 oder 10 Monaten ansetzt: darüber kann man reden, auch darüber, wie lange die einzelnen Teile sind. Verschieden werden auch Tauglichkeitskriterien sein.

Das ist ein vernünftiger Ansatz, der keine Ungerechtigkeiten erzeugt.

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