Der falsche Ansatz!
Österreich hat für eine Wehrdienstreform eine Wehrdienstreformkommission eingesetzt. Die hat beraten und einen Vorschlag gemacht. Mit dem sind aber nicht alle restlos glücklich.
Sicher ist viel Richtiges in der Kommisssion diskutiert worden. Aber …
… der Fehler liegt m.E. schon im Ansatz.
Ein Dienst in verschiedenen Ausprägungen
Es muss um eine Reform eines – im weitesten Sinn – „Sozialdienstes“ gehen, den alle Österreicher:innen zwischen 18 und (sagen wir:) 50 für den Staat leisten sollen. Das kann als Wehrdienst geschehen, das kann als Zivildienst geschehen oder als Sozialdienst im engeren Sinn.
für alle Geschlechter
Das muss für beide (nein: alle!) Geschlechter gelten, und es muss sich (a) in einen Grund-Dienst / eine Grund-Ausbildung und (b) in Übungen danach strukturieren. Die sind im Wehrdienst wichtig: es gibt immer wieder neue Waffensysteme, neue Bedrohungen: damit muss man sich im Wehrdienst beschäftigen, damit österreichische Soldat:innen im „Fall des Falles“ bessere Überlebenschancen haben; die sind genau so beim Zivildienst wichtig, weil wichtige Prozesse ab und zu eine Wiederholung brauchen und weil sich auch dort Ausrüstungen und Problemlagen ändern; und die sind auch beim Sozialdienst wichtig, weil sich unsere Gesellschaft permanent ändert.
Allen Diensten würde gut tun, wenn alle Geschlechter beteiligt wären. Frauen zum Heer? Natürlich! Männer in die Pflege? Selbstverständlich!
Untauglichkeit
Natürlich kann und wird es weiterhin „Untauglichkeit“ geben: die sieht beim Wehrdienst, beim Zivildienst und beim Sozialdienst aber unter Umständen recht verschieden aus. Ein gehbehinderter Mensch – wie ich – wäre und war für den Wehrdienst untauglich, könnnte aber im Zivil- oder Sozialdienst wichtige Beiträge leisten.
Eine Untauglichkeit für den Wehrdienst ist nicht automatisch eine für den Zivil- oder Sozialdienst.
Dauer
Es gibt überhaupt keinen Grund für eine verschiedene Gesamtdauer der Dienste. Ob 6 Monate Grunddienst und 2 Monate „Übungen“ oder 7 Monate Grunddienst und 1 Monat Übungen: das kann von Arbeitsfeld zu Arbeitsfeld verschieden sein. Es braucht eine einheitliche Lösung, was die Gesamtdauer betrifft, aber nicht, was die Strukturierung in Grund- und Übungsdienst betrifft.
Was die Gesamtdauer betrifft, würde ich einstweilen bei 8 Monaten bleiben. Das müsste für einen gesellschaftlichen Fortschritt reichen.
Die Kommission
Die Kommission kann keine „Wehrdienstkommission“ sein, die hauptsächlich aus Offizieren des Bundesheeres besteht. Sie muss die gesamte gesellschaftliche Breite abdecken. Erst dann wird das was.
frühere Artikel:
3.2.26: Ein Dienst an der Gemeinschaft
31.1.26: Volksbefragung zu Wehrdienst etc.
27.1.26: Wehrdienst für wen und wie lange?
20.1.26: Wehrdienst verlängern?
9.7.25: Mangelberufung Zivildiener
18.5.25: Sozialdienst für alle? Ja.
