Veröffentlicht in Bildung, Politik

Grüne Blamage

Die österreichischen Grünen haben im Bundesparlament einen Antrag von SPÖ und NEOS für ein humanitäres Bleiberecht und für eine Rückholung von 3 nach Georgien und Armenien abgeschobenen Kindern (und ihren Eltern) abgelehnt. Sie haben zwar z.T. im Sinne des Antrags argumentiert: der Abgeordnete Stögmüller (Sprecher für Rechnungshof, Landesverteidigung usw.) warf dem ÖVP-Innenminister Nehammer „unmenschliche Kälte“ vor … und stimmte dann trotzdem gegen den Antrag.

Im Wiener Gemeinderat hatten die Grünen einem inhaltlich gleichen Antrag zugestimmt. Aber im Parlament war die Koalitionsdisziplin offensichtlich entscheidend.

Seltsamerweise sprach der „fachfremde“ Stögmüller für die Grünen; die Integrationssprecherin Faika El-Nagashi trat nicht besonders hervor. (Durfte sie nicht?)

Die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer begründete das grüne Abstimmungsverhalten damit, dass der Antrag mit SPÖ und NEOS zusammen sowieso keine Mehrheit bekommen hätte.

Einziges „Ergebnis“: ein Feigenblatt „Kindeswohlkommission“, die Beschlüsse nach der Einhaltung von international garantierten Kindesrechten abklopfen solle.

Ich habe Fragen:

Was ist von einer Partei zu halten, die in einer wesentlichen humanitären Frage ihre eigenen Prinzipien verrät – wissentlich und bewusst?

Was ist von einem „Argument“ zu halten, dass man gegen einen Antrag stimmt, weil er sowieso keine Mehrheit erhalten werde? Mit dem exakt gleichen Argument kann man auch für den Antrag stimmen. Und wenn nicht einmal die Grünen für ein humanitäres Bleiberecht stimmen – wie sollen dann christlich-soziale ÖVP-Abgeordnete über ihren Kurzen Schatten springen?

Und: gibt es auch bei den Grünen einen Klubzwang? Haben auch grüne Abgeordnete die Blankounterschrift unter das Rücktrittsansuchen für den Fall der Unbotmäßigkeit geleistet? Wo waren da Markus Koza, Eva Blimlinger, Sybille Hamann, Georg Bürstmayr, Michel Reimon, Barbara Neßler, Hermann Weratschnig usw. usf.?

Warum lassen die Grünen den schwarzen Innenminister, der in der Sache – ich unterstelle: absichtlich! – unvollständig gearbeitet und ausdrücklich gelogen hat, aus der Verantwortung? Der verhindert hat, dass ein Antrag der Betroffenen auf humanitäres Bleiberecht vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl überhaupt bearbeitet wird?

Was müsste alles an Klimaschutzpolitik passieren, dass diese Blamage kompensiert wird? Geht das überhaupt?


Ergänzung am 6.2.: dem heutigen Standard kann ich entnehmen, dass sich die Abgeordneten Faika El-Nagashi (Integrationssprecherin) und Ewa Ernst-Dziedzic (Migrations- und Menschenrechtssprecherin) nicht aktiv an der grünen Blamage beteiligten, sondern der Sitzung fernblieben, also durch Abwesenheit glänzten (und das ist hier nicht einmal ironisch). Das erklärt auch, warum Stögmüller für die Grünen zu sprechen hatte. 2 von 26 haben nicht mitgemacht.

 

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