michael bürkle

texte … zu bildung, politik und ähnlichem und die einladung zur diskussion …

Michael Bürkle

Neues vom Kopftuchverbot

neu, aber erwartbar

Die Regierung – im Besonderen die sog. „Integrationsministerin“ Bauer (ÖVP) und Bildungsminister Wiederkehr (NEOS) – war sich nach Schuljahresbeginn weitgehend einig: das sog. „Kopftuchverbot“ funktioniere bereits gut.

aber …

Trotzdem wurden „Dutzende Verstöße gemeldet“. Mittlerweile gab es auch Demonstrationen gegen die Regelung: „Schüler auf der Straße gegen Kopftuchverbot“.

Organisiert wurden die Demos von den SPÖ-Vorfeldorganisationen Sozialistische Jugend, Aktion kritischer Schüler_innen (AKS) und den Roten Falken gemeinsam mit kommunistischen Jugendorganisationen und der Initiative „Schule brennt“. In Wien kamen mehrere Hundert zum „Schulstreik“ gegen das Kopftuchverbot, auch in anderen Bundesländern wurde zum Protest gegen „Rassismus, Sexismus und Militarisierung“ aufgerufen.

Und die Bildungspsychologin Christiane Spiel stellte „emotionale Probleme“ bei den betroffenen Kindern fest. Kinder geraten in einen Zwiespalt zwischen Eltern und Lehrer:innen, die verschiedene Werte repräsentieren. Das ist klar, das war erwartbar.

Mittlerweile liegen die ersten Anzeigen gegen Eltern vor. Der Bildungsminister hat sich mit seiner Prognose („Der Bildungsminister hält Konflikte in Klassen für ausgeschlossen“) offenbar geirrt.

abgesehen davon

Abgesehen davon setzt sich eine sprachliche Ungenauigkeit durch. Manche Leute sprechen in Bezug auf ein Kopftuch von „Verhüllung“. Das ist Unsinn. Verhüllt ist ein Mensch, wenn man sein Gesicht nicht sehen kann. Das wäre allenfall bei einem Niqab der Fall – und dann wäre das auf jeden Fall ein Problem in der Schule, ganz unabhängig vom Alter. Aber ein Kopftuch verhüllt nicht.

mein Vorschlag

Meine Lösung wäre immer noch, dass sich ein Mädchen, das ein Kopftuch tragen will, aus dem Kopftuchverbot „hinausargumentieren“ kann. Solange ein Mädchen der Lehrerin / dem Lehrer im Gespräch schlüssig erklären kann, dass sie das Kopftuch nicht aus religiösen Zwängen trägt, sondern weil sie das selbst so will, ist von Anzeigen und Strafen jedenfalls abzusehen.


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