Veröffentlicht in Bildung, Politik

Oberstabswachtmeister in SS-Uniform!

Offenbar seit 2014 hat in Kärnten ein heute 36-jähriger Oberstabswachtmeister immer wieder SS-Uniform getragen und mit Hitlergruß „gegrüßt“; darüber hinaus besaß er z.B. auch Hakenkreuzfahnen und -wimpel. Vor der Disziplinarbehörde behauptete er, das sei alles unter Alkoholeinfluss passiert. (Das Tragen der Uniform vielleicht; der Besitz der Devotionalien sicher nicht!) Er wurde nun in die Küche versetzt und zu einer Geldstrafe – knapp 5.000 Euro – verurteilt.

Der Fall ist nun Anlass für eine generelle Reform der entsprechenden Bestimmungen. Sowohl Justizministerin Zadic (G) als auch Verfassungsministerin Edtstadler (V) haben sich dafür ausgesprochen. Verteidigungsministerin Tanner (V) entschuldigte sich: sie habe nichts tun können.

(By the way: Was ist ein „Oberstabswachtmeister“? Das ist ein relativ hoher Unteroffizier. In der Hierarchie über ihm stehen unter den Unteroffizieren nur mehr der Offiziersstellvertreter und der Vizeleutnant. Also durchaus ein Mann mit Einfluss und Verantwortung auch für andere.)

Hä?

Ich verstehe das nicht. Und ich freue mich, dass das auch der angesehene Verfassungsrechtler Dr. Mayer nicht versteht. Selbstverständlich haben die Verteidigungsminister da eine Handhabe. Auch Kunasek (F) hätte schon eine Entlassung betreiben können; genau so Tanner.

Ich war (bin!) auch Bundesbeamter. Wenn ich als Direktor ab und zu auf die Idee gekommen wäre, in SS-Uniform an meinem Schreibtisch zu sitzen und Aufnahmegespräche unter einem Hakenkreuzwimpel abzuhalten – da hätte ich sehr schnell aus der Bildungsdirektion einen ordentlichen Anschiss und im Wiederholungsfall (oder auch sofort!) die Entlassung erhalten. Ich sehe keinen Grund, warum das im Bundesheer anders sein sollte.

Es gibt das Gesetz gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung. Da ist der Mann auch zu 10 Monaten bedingt verurteilt worden. Das habe als Strafausmaß für eine Entlassung nicht gereicht, heißt es. Es gibt aber daneben noch das Disziplinarrecht der Beamten; dieses hätte durchaus für eine Entlassung genügt. (Der Disziplinaranwalt hatte offenbar die Entlassung zwar „angesprochen“, aber nicht „beantragt“. Warum wohl? Eine ministerielle Anweisung wäredazu nicht nötig gewesen, hätte die Situation aber jedenfalls geklärt.) Offenbar haben dem (geistig) Armen einige Vorgesetzte „die Stange gehalten“. Vielleicht sollte man sich auch die einmal ansehen.

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