Aufenthaltsverbot?
Gegen die deutsche Staatsbürgerin Anja Windl „wird ein Aufenthaltsverbot“ geprüft – berichtet der Standard.
Aufenthaltsverbote sind aber nur möglich, wenn „entweder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gegeben ist oder das Aufenthaltsrecht, etwa bei fehlenden Unterhaltsmittel oder fehlender Krankenversicherung, nicht vorliegt.“ Nachdem das zweite bei Frau Windl nicht gegeben ist, könnte es also nur mehr um eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ gehen. Frau Windl hat sich diesbezüglich aber nichts zu Schulden kommen lassen – Verwaltungsstrafen für Sitzblockaden im Rahmen zivilen Ungehorsams sind da nicht relevant. (Das meine nicht nur ich; auch der Europarechtler Walter Obwexer von der Uni Innsbruck sieht das so.)
Wozu das Ganze?
Offensichtlich geht es um eine Drohgebärde und um einen Einschüchterungsversuch.
Wenn sich die Republik blamieren will – nur zu!
Eine ganz andere Sache …
Wenn jemand wirklich arm ist – „fehlende Unterhaltsmittel“, keine Krankenversicherung, dann wäre ein Aufenthaltsverbot denkbar?! Echt? Das muss geändert werden.
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