michael bürkle

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Michael Bürkle

IGGÖ schweigt

Ich habe vor einer Woche, am 10.1., unter dem Titel „Religion und Menschenrechte“ an die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich eine Frage gestellt. Ich würde gerne wissen, wie die IGGÖ zu den Auspeitschungen von Frauen im Iran, die kein Kopftuch tragen, steht. Ich sehe da einen fundamentalen Widerspruch zu elementaren Menschenrechten.

Noch habe ich keine Antwort bekommen.

Ich werde morgen noch einmal nachfragen.


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Kommentare

2 Antworten zu „IGGÖ schweigt“

  1. Avatar von michael
    michael

    Heute (23.1.) habe ich von der IGGÖ eine Antwort bekommen. Büroleiterin Edina Husovic schreibt:

    – – –

    Sehr geehrter Herr Bürkle,
     
    danke für Ihre Nachricht.
     
    Die Position der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich zum „Sachverhalt im Iran…“ wie Sie es nennen, ist sowohl auf der Homepage nachzulesen unter: https://www.derislam.at/2022/09/02/iggoe-ad-protestwelle-solidaritaet-mit-den-frauen-im-iran/
    als auch der Presseaussendung https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220930_OTS0160/iggoe-ad-protestwelle-solidaritaet-mit-den-frauen-im-iran zu entnehmen.
     
    Ich hoffe, mit der Antwort gedient zu haben und verbleiben
    mit freundlichen Grüßen
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Edina Husović, BA
    Büroleitung

    – – –

    Ich habe mich mit folgendem Schreiben dafür bedankt:

    Sehr geehrte Frau Husović,
    vielen Dank für die Übermittlung dieser Stellungnahme. Sie bezieht sich zwar nicht auf den „Fall Heshmati“ (sondern auf den älteren „Fall Amini“), stellt aber klar, dass für die IGGÖ die Menschenrechte außer Zweifel stehen und dass sie sich „weiterhin für die Einhaltung der universellen Menschenrechte und die Rechte von Mädchen und Frauen“ einsetzen wird.
    Ich werde das in meinem Blog nachvollziehbar machen.
    Ich erwarte nicht, dass die IGGÖ auf jede Menschenrechtsverletzung durch islamische Religionsgerichte in anderen Staaten eingeht. Trotzdem sollte man den Respekt vor den Menschenrechten immer wieder klarstellen, finde ich. Im „Fall Amini“ geht es um Tötung / Ermordung einer jungen Frau; im „Fall Heshmati“ um Folter mit religiöser Rechtfertigung. Auch der Abstand der Fälle – mehr als ein Jahr – spricht für eine eigene Stellungnahme, finde ich.
    Mit freundlichen Grüßen
    michael bürkle

    Ich freue mich, dass die IGGÖ die Gültigkeit der Menschenrechte auch aus islamischer Sicht klargestellt hat. Ich meine auch, dass man nicht auf jeden Fall der Verletzung von Menschenrechten einzeln reagieren muss, fände aber eine zeitnahe Stellungnahme zu besonders drastischen Fällen sehr sinnvoll.
    m.b.

  2. […] Ich habe Sie bereits einmal bzgl. der Position der IGGÖ zur Kopftuchpflicht für Frauen kontaktiert. Das betraf damals die Situation im Iran; es muss um den 17.1.24 gewesen sein. Am 23.1. haben Sie mir geantwortet. Ich habe Ihre Antwort auch in meinem Blog veröffentlicht: https://www.buerkle.work/iggoe_schweigt/ […]

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